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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hucki1980
26.04.2011, 21:03 Uhr

Klasse M - Führerscheinstelle ?

Hallo ich hab da mal ne frage zum klasse m führerschein ..und zwar wollte ich wissen ob ich den bei der führerscheinstelle anmelden muss ?

Grund: wenn ich auto machen wöllte müsste ich eine mpu machen da ich in der vergangenheit zu oft schwarzgefahren bin (hatte auch noch nie einen fs )

würde mich über antworten freuen

Gruß Patrick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel_78
27.04.2011, 19:32 Uhr

zu: Klasse M - Führerscheinstelle ?

Logisch. Ist doch nur ne andere Klasse. Aber bleibt so oder so ein Führerschein. Auch wenn die Fahrschule den Antrag stellt. Die Meldung geht immer zur Führerscheinstelle. Nebenbei bemerkt. Selbst wenn es "nur" Schwarzfahrerei war. Die gehen erstmal davon aus, daß du ja auch während der Ausbildung ein paar "eigene oder unangemeldete Übungsfahrten" absolvieren könntest. Bist ja sicher etwas sehr viel öfter und vielleicht nicht ganz vorschriftsmäßig gefahren (aber hoffentlich unfallfrei), sonst wäre die Auflage nicht da. Sollte irgendwann beim Schwarzfahren ein Unfall, womöglich mit Personenschaden dabei gewesen sein, muß die MPU von Rechtswegen sogar angeordnet werden. Is nix mit Spielraum...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hucki1980
28.04.2011, 12:24 Uhr

zu: Klasse M - Führerscheinstelle ?

Hallo und danke für die info ....also beim schwarzfahren ist kein unfall dabei gewesen auch kein alk. oder drogen .....aber so wie ich das seh kann ich das wohl vergessen mit klasse M ....und wohl doch die mpu machen ?

Gruß Patrick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.04.2011, 12:57 Uhr

zu: Klasse M - Führerscheinstelle ?

Die Notwendigkeit bezgl. der MPU sieht das StVA wohl darin begrüdet, dass du dich charakterlich nicht ins beste Licht gesetzt hast.
Du hast die Chance diesen Zweifel an deinem "Nun-Bravsein" zu beseitigen, indem du die MPU bestehst.

Dann ist natürlich der Erwerb der Kl. B anzuraten, in der du die Klasse M als "kostenlose Dreingabe" findest.
Viel Erfolg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.04.2011, 19:46 Uhr

zu: Klasse M - Führerscheinstelle ?

@Hucki, ich weiß nicht, in wie weit du dich bereits mit einer MPU wegen deiner Vorgeschichte beschäftigt hast.
Aber vll. hilft es dir ein wenig, wenn du siehst, wie es einem erging, der aus gleichem Grund den selben Weg ging.
Schaue doch mal, wie Udo es schaffte (von der ersten Vorstellung im Forum bis zur bestandenen MPU vergingen 6 Monate):
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=35883&view=findpost&p=427771


Da sich natürlich nicht jeder Fall aufs Haar gleicht, überlege, ob nicht auch du dort deine Geschichte aufschreibst und dir (kostenlos und unverbindlich!) bei der MPU-Vorbereitung helfen lassen möchtest.
Von Menschen, die es schafften, oder denen, die sich auch beruflich mit dem Thema beschäftigen (müssen).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren