melle151
13.07.2011, 19:53 Uhr
zu: Arger mit der Fahrschule
Hallo Garry,
jetzt ist es wohl ein bischen spät,da noch was zu machen.Du hättest dich viel eher beschweren sollen und dann eben die Fahrschule wechseln,wenn nicht sofort was passiert wäre.LG,Melle
conti69
14.07.2011, 00:08 Uhr
zu: Arger mit der Fahrschule
hallo garry so viel ärger wie du mit dem fahrleherer hastes hättes du viel eher was machen sollen oder die fahrschule wechseln.jetzt ist es zu spät.es tut mir leid.liebe grüße conti69
Peg
14.07.2011, 07:21 Uhr
zu: Arger mit der Fahrschule
»Heute hab ich meine praktische Prüfung bestanden«
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!
Der Weg zu deinem Kärtchen war lang, Nerven aufreibend und teuer.
Einen nicht unerheblichen Teil dieses Umstandes, mag an der Fahrschule (bzw am FL ) gelegen haben.
Doch anders herum: Nach der Beschwerde deiner Mutter lief es ja alles so, wie es "normal" ist ....
Dass diese Wende erst so spät erfolgte, liegt also eher an eurer Schweigsamkeit, als am Leiter der Fahrschule.
Handeln kann nur, der informiert ist ... und das, so muss man dem FS-Chef zu Gute halten, tat er ja wohl ....
Das ändert aber nichts daran, dass sich auch der Fahrschüler informieren muss. Dass der Ausbildungsvertrag eine Laufzeit von nur einem Jahr hat, wusstet ihr. Das habt ihr sogar unterschrieben - euch aber weiter nicht darum gekümmert.
Die Fahrschule hätte euch auch einen neuen (Teil-)Grundbetrag in Rechnung stellen können, als dieses Jahr überzogen wurde und du weiterhin unterrichtet wurdest (unterrichtet werden wolltest!).
Tat sie es nicht, ist es schon ein Entgegenkommen.
Zum Ablauf des FS-Antrages: Auch da ist es die Aufgabe des Fahrschülers, die Daten im Auge zu behalten. Die Fahrschule prüft einzig, dass die Voraussetzungen für eine Prüfung gegeben sind, wenn sie den Prüfling anmeldet. Das tat sie -und teilte euch das Ergebnis mit.
Dass es durchaus Fahrschulen geben kann (und gibt!) die darauf eher achten und und zum "Gas geben" mahnen, stimmt sehr wohl, ist dann aber ein Service der FS. Nicht aber eine Verpflichtung.
»und eine Schlussrechnung über 390 Euro bekommen. Kein Wort wurde darin erwähnt das die doppelten Gebühren als Entschuldigung übernommen werden. «
Wenn die Fahrschule nicht mehr in Rechnung stellte, als sie an Leistungen erbrachte, ist es okay, dass sie sich diese Leistungen auch bezahlen lassen will. Zu Nettigkeit ist keiner verpflichtet.
Warum sollte der FS-Betreiber in die eigene Tasche greifen müssen, wenn der Ex-Fahrschüler zu duld- und schweigsam ist und seine Termine nicht im Auge behält.
Übrigens hast du fast noch Glück gehabt, überhaupt an der pP teilnehmen zu dürfen: Bei uns ist das KEINEM erlaubt, der die Rechnung nicht -vor dem Platz nehmen zur pP (!)- bis auf den letzten Cent bezahlt hat.
In diesem Sinne:
Suche nicht die Schuld für das, was du verbockt hast, bei anderen. :o(