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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sonja23
14.10.2011, 17:37 Uhr

Prüfungsprotokoll Falsch Betrug?

Hallo ich habe habe vor kurzem meine Prüfung gehabt und bin durchgefallen nach einer Woche habe ich mein Protokoll beantragt und bekommen.

Ergebnis NB:
Nichtbeachten Verkehrszeichen
Grundfahraufgaben KL B Parlücke Längsaufteilung

Auffahren auf Bordstein Vorn
Einordnen in Gegenfahrstreifen.


Meine Frage was ist jetzt der Haupgrund.

Dass ich gegen Boardstein gefahren bin kann ich mich garnicht dran errinern.

Beim Parken waren zu viele AUtos so das ich nicht parken konnte hab das dem fahrprüfer gesagt, er meinte wenn ich weiter rede steigt er aus.

danke hoffe auf tipps

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Diabolo
15.10.2011, 09:53 Uhr

zu: Prüfungsprotokoll Falsch Betrug?

Hi, bei nicht bestehen bekommt der fahrschüler sein Protokoll gleich und nicht erst eine Woche später.

Schlechter Fahrlehrer, wenn er sich dazu nicht äussert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.10.2011, 13:00 Uhr

zu: Prüfungsprotokoll Falsch Betrug?

Gerade das wäre meine erste Frage gewesen: Was hat der Fahrlehrer dazu gesagt?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten

Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden