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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Rotewelle
23.01.2013, 23:06 Uhr
Jobverlust wegen neuen Richtlinien
Hi
Ich habe vor etwa einem Jahr meinen FS. Klasse B gemacht. Aus beruflichen Gründen brauche ich jetzt die Klasse C. da mein Chef ein neues Firmenfahrzeug gekauft (LKW) hat.
Erst wollte mein Chef die Ausbildung bezahlen, aber als ich ihm gesagt habe das der Schein fast 3000 Euro kostet und ich alle 5 Jahre eine Nachprüfung machen muss, hat er sein Angebot zurückgezogen. Jetzt habe ich erfahren das er einen einen neuen Mitarbeiter sucht der schon Den FS klasse C hat.
Was ich auch nicht verstehe, ist das meine Frau welche ihren FS Klasse 3 (heute B) vor 20 Jahren gemacht hat. Bei der Aushändigung Ihres neuen FS (Karte), hat die Sachbearbeiterin beim Straßenverkehrsamt ihr fast alle Klassen eingetragen. Sogar CE. Das heißt sie kann jetzt LKW mit Anhänger fahren, obwohl sie nie eine Prüfung abgelegt hat.
Ich glaube Die EU bricht mir noch das Genick.
Hinniwilli
24.01.2013, 09:51 Uhr
zu: Jobverlust wegen neuen Richtlinien
Und was erwartest Du als Antwort in einem Verkehrsforum?
Ich vermute, Dir geht es um arbeitsrechtliche Fragen. Da bist Du aber hier an der falschen Adresse.
Peg
24.01.2013, 12:00 Uhr
zu: Jobverlust wegen neuen Richtlinien
Die Rechtslage änderte sich eben mittlerweile.
Du könntest/dürftest mit deiner Klasse B auch Mopped-Pizza-Bote werden,
ohne je auf einem Kleinkraftrad ausgebildet worden zu sein.
Das würdest du aber dann als gerecht ansehen,
obwohl die reine Klasse M Ausbildung (separat gemacht) auch schon fast den halben Klasse B Preis kostet. ;o)
Peg
24.01.2013, 12:03 Uhr
zu: Jobverlust wegen neuen Richtlinien
In 20 Jahren jammern vielleicht deine Kinder über die selbe Ungerechtigkeit,
wenn bis dahin eine neue Reform dieses Bonbon nehmen würde.
Volltreffer
25.01.2013, 14:31 Uhr
zu: Jobverlust wegen neuen Richtlinien
So ein Kaese, Deinen Job verlierst Du weil Du damals nur den Hausfrauenfuehrerschein gemacht hast, aus die Maus.
Dein Problem ist halt Deine ueberzogene Erwartungshaltung, immer sind andere schuld, niemals Du selbst, deshalb stehst Du Dir selbst am staerksten im Wege, arbeite daran und vieles wird einfacher.
Zum Lappen Deiner Frau, einzig richtig ist, dass Du ihn nicht verstehst, die darf auch keine Fahrzeuge der Klasse CE fahren, die Ueberlast aus der Klasse 3 fuer Zuege mit Lkw bis 7,5t ist lediglich dort eingetragen, sonst rein gar nichts anderes. Fuehre die mit einem 10 Tonner waere es fahren ohne FE!
Solek
26.01.2013, 01:20 Uhr
zu: Jobverlust wegen neuen Richtlinien
"Fuehre die mit einem 10 Tonner waere es fahren ohne FE!"
Bedenke, dass der Anhänger auch was wiegen darf
Glaub 18T sind mitm alten 3er möglich.
Und eine Nachprüfung muss man ja auch nicht machen, sondern nur den Medizin-Check.
Peg
30.01.2013, 08:09 Uhr
zu: Jobverlust wegen neuen Richtlinien
Um es einmal klar zu stellen:
Nicht die neue Richtlinie bringt den evtl. Jobverlust.
Viel mehr ist die Umstellung des Fuhrparks des Arbeitgebers (und damit dieser) dafür verantwortlich zu machen.
Er ist es, der auf andere Fahrzeuge umrüstet, aber zugleich keine Mitarbeiter hat, die diese dann fahren dürften.
Verkehrsteilnehmer
14.05.2013, 15:13 Uhr
zu: Jobverlust wegen neuen Richtlinien
Da muss ich Peg recht geben.
Der Chef hat sein Fuhrpark erweitert hat.
Ich kann ja verstehen dass du dich ärgerst, auch dass dein Chef dir die Ausbildung für die Klasse C bezahlen wollte und sein Angebot wegen den Kosten zurück genommen hat, was für dich natürlich ärgerlich ist, was ich selber verstehe, da du nach der Ausbildung ansonsten auch den LKW hättest führen dürfen. Dass der Chef einen neuen Mitarbeiter sucht, ist für ihn wohl wirtschaftlicher, da der neue Mitarbeiter die Klasse C bereits mitbringt und für den Chef entstehen in dieser Hinsicht keine weiteren Kosten.
Ich weiß ja nicht inwieweit du dich mit dem Chef verstehst, privat trefft ihr euch nicht, oder? Wenn ihr auch privat "abhängt" und euch gut versteht, dann hätte er möglicherweise den FS bestimmt bezahlt, aber ich gehe davon jetzt mal nicht aus, dass ihr privat "abhängt".
Ich selber mache derzeit Klasse B und habe nur noch Fahrstunden. Leider fehlte mir damals das Geld für die alte Klasse 3, sonst hätte ich den "Lappen" und müsste mir den selbst gemachten Stress nicht antun. Soweit ich mitbekam, konnte man mit Klasse 3 bis 7,5t fahren, dem ist seit einigen Jahren nicht mehr so, was einerseits schade ist.
Wie sieht es aktuell denn aus, hat dein Chef einen neuen Mitarbeiter einstellen können und wie schaut es für dich aktuell aus?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?
Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr
Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers
Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Ja, für kurzfristige Einkäufe
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?
Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht
Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen
Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe
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