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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wölfchen
27.11.2016, 16:17 Uhr

Gilt ab hier wieder 100km/h ?

Hallo

Ich bin mir etwas unsicher...

Folgende Situation: Landstrasse normal 100km/h. Dann Tempobegrenzung auf 70km/h. Gleich darauf Tempobegrenzung wegen Bodenwellen auf 50km/h. Ca.400 Meter weiter, graues durchgestrichenes 50km/h Schild.

Meine frage jetzt: Darf ich jetzt wieder 100km/h fahren oder ist die vorhergehende Begrenzung von 70km/h noch gültig?


gruss

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.11.2016, 17:44 Uhr

zu: Gilt ab hier wieder 100km/h ?

Ich vertrete die Auffassung, die zul. Höchstgeschwindigkeit auf Straßen außerhalb geschl. Ortschaften (100 kmh) gilt wieder nach dem Ende des Streckenverbots zul. HG 50 km/h.

Wenn die zul. HG weiterhin 70 km/h betragen soll, muss sie wieder nach der 50 angezeigt werden.

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27.11.2016, 22:35 Uhr

zu: Gilt ab hier wieder 100km/h ?

Ja, es ist außerhalb geschlossener Ortschaft.

Anders wäre es, wenn das 50km/h Zeichen zusammen mit einem "Achtung Bodenwellen" Gefahrenzeichen angebracht wäre und die Geschwindigkeit nicht durch ein Aufhebungszeichen aufgehoben wird.

Dann würde die Geschwindigkeit nach den "Bodenwellen" wieder automatisch aufgehoben und es würde wieder Tempo 70 gelten.

Stimmts?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
29.11.2016, 14:12 Uhr

zu: Gilt ab hier wieder 100km/h ?

Nein!

Es kann nicht verlangt werden über eine bestimmte Strecke hinweg zu behalten, welche zul.HG vor der Gefahrstelle angeordnet war.

Jede Abweichung von der zul.HG (§§ 3 und 18) muss erneut angeordnet (angezeigt) werden!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?

Personen, die

- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind

- täglich nur eine Haschisch-Zigarette rauchen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen