Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drift
01.01.2005, 22:45 Uhr

KLASSE S

Hallo!
ich finde es äußerst merkwürdig, warum man die Klasse s nicht in die motorradklassen integriert hat, denn ein quad oder ein dreirädriges motorrad sind ja wohl nichts anderes als ein motorrad nur halt mit mehr rädern. ich weiß, quad fahren und motorradfahren ist anders, besonders in kurven, aber dennoch finde ich es seltsam, dass man quads, nicht mit dem motorrad führerschein fahren darf, zumal die quads die in s integriert sind eh nur 45kmh fahren dürfen.
daher finde ich die klasse S arg schwachsinnig und wenig überdacht.
wer trocken mit 16 jahren motorrisiert an einen anderen ort kommen will sollte doch dann lieber den A1 machen und sich einen BMW C1 Roller kaufen, der hat ein dach und alles was man will...zudem läuft der schneller.

naja, nun möchte ich wissen, wie ihr zu dem thema steht?

gruß Simon

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.01.2005, 00:50 Uhr

zu: KLASSE S

Ich hallte den S sowieso für den größten Schrott!
In anderen Ländern mag es gehen, aber in Ländern mit einem Verkehrsaufkommen wie in Deutschland stellt der Führerschein Klasse S nicht nur eine Behinderung, sondern auch eine Gefährdung für den Strassenverkehr da. Denn 45km/h schnelle Fahrzeuge auf Landstrassen verursachen Staus, die großes Unfallpotential bilden, außerdem verleiten sie zu gefährlichen Überholmanövern auf Landstraßen. Bei einem so hohen Verkehrsaufkommen wie in der BRD wird das gravierende Auswirkungen haben.
Abgesehen davon sind Quads sehr unsicher (wg. der unstabilen Lage und den mangelnden Sicherheitsvorschriften) und bei den gedrosselten Autos sieht es nicht viel besser aus. Und die Ausbildung ist ein Witz. Außerdem halte ich diese Führerscheinklasse für überflüssig. So. Ärger Luft gemacht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern papercut
02.01.2005, 12:23 Uhr

zu: KLASSE S

Ich hab mal bei auto-motor und sport tv einen Bericht gesehen, wo die meinten, dass das teuerste gedrosselte Auto (ja, es hatte sogar Sicherheitsgurte - die anderen nicht...) mehr kostet als ein VW Lupo oder Polo...

Also wer nicht 2 Jahre warten kann und sich von dem Geld lieber gleich ein richtiges Auto kauft, ist echt blöd oder hat einfach zu viel Geld...

Zu den Quads: Ja, die Roller kann man wenigstens noch überholen, aber diese ATV`s machen schon mehr Probleme...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
02.01.2005, 16:56 Uhr

zu: KLASSE S

Ich schätze mal, daß Klasse S nicht in M oder A1 integriert wurde ist einfach als Schadensbegrenzung zu sehen und geht völlig in Ordnung. Diese Klasse wollte ja niemand einführen, sie wurde von der EU durchgedrückt.
Dadurch, daß S extra erworben werden muß, werden sich hoffentlch möglichst wenig Jugendliche auf diese Verkehrsgefährdungsinstrumente setzen. Finde ich daher absolut richtig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drift
02.01.2005, 19:07 Uhr

KLASSE S

Die Fahrzeuge kann ja auch keiner finanzieren..und für das geld was die kosten, sollten da auch ausreichend sicherheitsvorkehrungen drin sein, aber das ist ja nicht so wie man in der presse lesen konnte.
naja wer sich so ein gefährt zulegt, ist selber schuld...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B

Ich selbst

Der entgegenkommende Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

m

m