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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
15.02.2005, 16:39 Uhr

vorläufiger führerschein - oder doch nicht??

Hallo,
ich habe A und B beantragt und B jetzt bestanden ich wollte mir eigendlich jetzt einen vorläufigen Führerschein holen um fahren zu können bis ich A mache. Desshalb hab ich ans KVR München eine Mail geschireben um zu fragen, ob ich dafür ein Passbild brauche.
Als Antwort habe ich dann bekommen, dass ich wenn ich A innerhalb von 3 Monaten mache keinen vorläufigen Brauche sondern einfach nur meinen Ausweis, die Prüfbescheinigung und eventuell meinen bereits vorhandenen FS mitnehmen soll wenn ich fahren (hab A1)
Stimmt das wirklich - weil der Prüfer hat mir nach der Prüfung gesagt das die Prüfbescheinigung nicht als Führerschein gilt?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.02.2005, 16:56 Uhr

zu: vorläufiger führerschein - oder doch nicht??

Kann es sein, dass du die Mail von der Behörde falsch verstanden hast? Gerade der vorläufige Führerschein gilt nämlich nur 3 Monate. Wenn du also innerhalb dieser Frist noch Klasse A machst, dann würde dieser vorläufige Führerschein genügen. Ansonsten muss dir eben ein "richtiger" Führerschein für Klasse B ausgestellt werden, und wenn du dann auch noch A hast, bekommst du einen neuen Führerschein für A und B.

Das Protokoll über die bestandene Prüfung zählt nicht als Führerschein, was sogar extra auf diesem Zettel draufsteht.

Falls die Mail der Behörde aber doch etwas anderes aussagt, würde ich evtl. noch einen Ausdruck dieser Mail mitführen. Noch sicherer wäre aber eine kurze telefonische Nachfrage, vielleicht hat der Mitarbeiter beim Beantworten den Sachverhalt auch falsch verstanden.

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Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

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