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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
06.05.2005, 15:12 Uhr

1. Hilfe Schein

Hallo,

ich bin nun 15 und wollte jetzt einen erste Hilfe schein machen, und da wollte ich mal fragen ob ich diese Bescheinigung das ich den kurs mitgemacht habe auch noch in 2 jahren gilt wenn ich dan den klasse b schein machen möchte.

ist dies der fall?

danke!

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
06.05.2005, 15:55 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

ist unbeschränkt gültig (aber die Suchfunktion des Forums würde auch helfen)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
06.05.2005, 20:27 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

Bei uns im Straßenverkehrsamt lehnen die Scheine manchmal ab, wenn die älter als 2 oder 3 Jahre sind. Nur ob das so rechtens ist, ist fraglich....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.05.2005, 20:41 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

Das habe ich auch schon gehört. In München soll die Behörde angeblich nur solche 1.-Hilfe-Bescheinigungen akzeptieren, die nicht älter als 2 Jahre sind.

Meines Erachtens fehlt hierfür aber die Rechtsgrundlage, denn die FeV kennt keine spezielle Fristenregelung für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JanGy007
10.05.2005, 09:12 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

Hallo zusammen,

wie sieht das denn aus wenn ich die Bescheinigung nicht mehr habe. ...hab die damals schon für Mopped und Auto verbraucht!

Kann man sich die irgerndwo neu ausstellen lassen oder so?

Dad muss ja irgendwo aufm Amt schon eingetragen sein oder?

Gruß Jan

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn sich die Schranken senken

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren