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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
18.05.2005, 01:28 Uhr

zu: Bestrafung wo nach?

In Deutschland dürfen Polizisten nur schätzen dass man nicht Schrittgeschwindigkeit fährt.
Wenn du mit 120 durch eine 30er Zone fährst, könnte man dich wegen der Geschwindigkeit ohne Messung nicht anzeigen. Höchstens eine allgemeine Owi "Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit". Aber dass der Polizist sagt "das waren 100", sowas gibts hier nicht (in Österreich aber möglich).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.05.2005, 10:42 Uhr

zu: Bestrafung wo nach?

Geschwindigkeitsverstöße müssen gemessen werden (Ausnahme: Verkehrsberuhigter Bereich). Dabei reicht ein Polizist als Zeuge. Als Messung wird auch das Hinterherfahren (oder sogar Vorausfahren) mit einem Polizeifahrzeug anerkannt.

Dem Polizisten steht es natürlich trotzdem frei, ist er der Meinung, ein Fahrzeug sei zu schnell, dieses anzuhalten und darauf aufmerksam zu machen.

Grundsätzlich treicht idR die Zeugenaussage eines Polizisten aus, um Verkehrsverstöße zu ahnden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die Regel "rechts vor links"

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Rufzeichen

Als Überholsignal

Als Warnsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einer gefährlichen Linkskurve