Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.07.2005, 20:52 Uhr

zu: Was darf ich mit der Klasse L fahren?

Wenn die Fahrt für forst- oder landwirtschaftliche Zwecke ist, dann darfst du fahren, allerdings eben nur mit 25 km/h und der Anhänger muss hinten mit einem entsprechenden 25-kmh-Schild gekennzeichnet sein.

Für den Anhänger gilt das gleiche: In einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb braucht der Anhänger keine Zulassung wenn er für solche Zwecke verwendet wird, dann reicht eine Handschriftliche Wiederholung des Traktor-kennzeichens.

Wenn die Fahrt einen anderen Zweck hat, ist ein eigenes Kennzeichen für den Hänger nötig und je nach Fahrzeuggewichten dann auch eine entsprechende Fahrerlaubnis (C1E oder CE).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.07.2005, 21:36 Uhr

zu: Was darf ich mit der Klasse L fahren?

Ok, Bauwägen sind wie landwirtschaftliche Anhänger auch zulassungsfrei, ein eigenes Kennzeichen brauchst du daher nicht. Klasse L gilt aber eben nur für forst- und landwirtschaftliche Fahrten.


§6 (5) FeV:
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, lmkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen und
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Links

Rechts