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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cruiser
03.08.2005, 23:51 Uhr

Frist für Verlängerung D nach Ablauf

Gibt es eine verbindliche Frist nach Ablauf der Geltungsdauer Führerschein C u. D ( hier Ende August 2005, brauche C u. D aber im Moment nicht) um ohne Probleme später eine Verlängerung zu erhalten ?

Mit freundlichen Grüßen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.08.2005, 01:22 Uhr

zu: Frist für Verlängerung D nach Ablauf

Nach Ablauf der Gültigkeit darfst du keine Fahrzeuge der erloschenen Klassen mehr fahren. Deshalb sollte man die Verlängerung , wenn benötigt, spätestens 8 Wochen vor Ablauf beantragen (Das nur der Vollständigkeit halber, ich denke das wusstest du schon).

Wenn du die Klassen vorrübergehend nicht benötigst und dir die Untersuchungen sparen willst, solltest du sie aber spätestens nach 2 Jahren solltest du die Klassen wieder beantragen, wenn du sie nochmal nutzen möchtest. Danach müsstest du sonst die theoretische und praktische Prüfung neu ablegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cruiser
04.08.2005, 10:56 Uhr

zu: Frist für Verlängerung D nach Ablauf

Hallo DaRealAd,
vielen Dank für die Auskunft.
Kennst Du auch die Grundlage dafür ?

MFG Cruiser

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.08.2005, 19:19 Uhr

zu: Frist für Verlängerung D nach Ablauf

Zur 2-Jahres-Frist: §20(2) FeV.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120

Pkw

Motorräder

Lkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren