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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern virenfreak
20.08.2005, 19:03 Uhr

Führerschein ab 17 - Versicherung der Eltern

Hallo,
ich überlege, ob ich den Führerschein ab 17 machen soll.
Ich würde dann ja erstmal mit dem Auto meiner Eltern, bzw. mit meinen Eltern in ihrem Auto fahren.

Nun haben meine Eltern jedoch gehört, dass ihre Autoversicherung steigt, wenn ich ihr Auto fahre.

Stimmt das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
20.08.2005, 19:41 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Versicherung der Eltern

Oh, deine Eltern haben mehr Sorge um Ihr Auto als um dich ? Was ist der Jung wert ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P2k1
20.08.2005, 21:49 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Versicherung der Eltern

Hi,
Ich bin zwar bald 18 und habe dann auch mein eigenes Auto. Inklusiv eigener Versicherung - 85%.

Aber was wäre jetzt, wenn ich durch zufall mit dem Auto meiner eltern fahren müsste und mir dabei etwas passiert?

Kein Versicherungsschutz?

Mfg,
P2k1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
20.08.2005, 23:38 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Versicherung der Eltern

@ P2K1

Wenn dir ein Unfall mit einem Auto passiert, das dich nicht in der Versicherung hat, zahlt die Versicherung zumindest die Haftpflicht trotzdem. Bei Kasko weiß ich es nicht genau.

Allerdings kann es dir gut passieren, dass du als "Strafe" mehrere Jahresbeiträge nachzahlen musst, die du hättest bezahlen müssen, wenn das Auto für dich versichert gewesen wäre. Und die Versicherung kann dich und deine Eltern ausm Vertrag ausschließen. Les einfach mal das Kleingedruckte im Vertrag, den deine Eltern bestimmt irgendwo haben ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern foema
21.08.2005, 05:16 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Versicherung der Eltern

Also man darf schon mal mit nem Wagen fahren, der nicht auf unter 21jährige versichert ist, da wird keine Versicherung was sagen, denn meist ist noch "andere Personen" angekreuzt, was auch unter 21jährige mit einschließt. Nur wenn du das Auto regelmäßig fährst, muss man es für unter 21jährige versichern, denn die Versicherung prüft bei nem Unfall sicher, ob derjenige öfter mit dem Wagen fährt, was bei dem Auto der Eltern und keinem eigenen Wagen eigentlich schonmal grundsätzlich der Fall ist. Strafe dürfte eine Nachzahlung der erhöhten Beiträge über denk ich mal so 5 Jahre sein. Macht also schon sicher einige hundert € aus. Dazu dann vllt noch eine andere Strafe oder sowas.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Rechts

Links