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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern girl_05.87
22.09.2005, 20:32 Uhr

Seit wann gilt das Fahren ab 18 und nicht mehr mit 21?

Hallo!

Wir haben schon oft diskutiert, seit wann man den Führerschein mit 18 machen kann. Mein Vater, der nur ein Auge hat, hat seinen erst mit 21 Jahren gemacht. Meine Frage ist nun kam das durch die Frist von 21 Jahren oder durchs Auge. - Meine Oma und mein Vater wiedersprechen sich. -

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern girl_05.87
22.09.2005, 20:41 Uhr

zu: Seit wann gilt das Fahren ab 18 und nicht mehr mit 21?

Danke, das hilft mir schon! Meiner ist Baujahr "1955". Sollte jemand nähere Angaben haben bin ich noch interessiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2005, 22:30 Uhr

zu: Seit wann gilt das Fahren ab 18 und nicht mehr mit 21?

Für den Autoführerschein gab es noch nie ein Mindestalter von 21 Jahren. Das Mindestalter von 18 Jahren wurde schon vor dem 1. Weltkrieg eingeführt, davor gab es meines Wissens gar kein Mindestalter.

(Nicht zu verwechseln mit der Volljährigkeit, die in Deutschland erst Mitte der 70er Jahre von 21 auf 18 herabgesetzt wurde.)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
23.09.2005, 16:16 Uhr

zu: Seit wann gilt das Fahren ab 18 und nicht mehr mit 21?

Seit 3. Mai 1909 (Verkündung) bzw. 1. April 1910 (Inkrafttreten) - davor gab es uneinheitliche Länderregelungen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

In allen Einbahnstraßen

Wo die Verkehrslage unklar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Geschwindigkeit vermindern

Bremsbereitschaft

Höchste Aufmerksamkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt