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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maritmo
04.01.2006, 22:03 Uhr

Personenbeförderungsschein

benötige ich einen Personenbeförderungsschein, wenn ich eine Reise organisiere, und die Leite beispielsweise vom Flughafen abhole, und dann eine 2 wöchige Rundreise im 9 sitzer mit denen unternehme.

wäre super wenn jemand sich hier auskennt,
(hab im Gesetz bereits nachgelesen aber nicht wirklich was verstanden)

Danke
maritmo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.01.2006, 22:14 Uhr

zu: Personenbeförderungsschein

Wenn die Fahrt gewerblich durchgeführt wird, handelt es sich um eine Ausflugs- oder Ferienzielreise nach § 48 FeV. Dann ist ein P-Schein (im Amtsdeutsch: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) erforderlich.

Wird die Fahrt privat und nicht-gewerblich (z.B. mit Bekannten oder Verwandten) durchgeführt, dann ist kein P-Schein erforderlich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Motorräder

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

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