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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CoN
11.01.2006, 18:31 Uhr

Begleitetes Fahren: Begleitperson muss Beifahrer sein?

Hi ich komme aus Bayern hab seit ca 2 Monaten mein Führerschein ab 17. Wenn ich fahr fahr ich meistens mit einem befreundeten Rentnerehepaar wo der Mann immer vorne sitzen will(sein Auto(E500 geht ab wie Schnitzel!!:D), er kennt den weg, etc). Leider hab ich nur seine Frau eingetragen die immer hinten sitzt... Passiert jetzt etwas wenn mich die Polizei anhält?(der Mann würde auch die Bestimmungen erfüllen)
Und noch eine Frage: Fängt die Probezeit erst mit 18 an oder schon jetzt?
Greetze

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13.01.2006, 18:22 Uhr

zu: Begleitetes Fahren: Begleitperson muss Beifahrer sein?

Kann sitzen wo sie will, weil sie nur beraten soll und nicht aktiv ins fahren eingreifen.
Aber für ca. 5€ kannste den Mann auch noch eintragen lassen.

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15.01.2006, 17:29 Uhr

zu: Begleitetes Fahren: Begleitperson muss Beifahrer sein?

THX! hätt auch einfach forum durchsuchen können da stands ja scho;)
Ach ja zur Schnitzelanfrage...noch nie was von dem legendärem Rennschnitzel gehört? Hatt sich alles geholt was es im Fleischmotorsport so zu holen gab! Manmanman...ALLGEMEINBILDUNG...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer länger als drei Minuten hält

Wer sein Fahrzeug verlässt

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit