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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChackZz
20.01.2006, 12:00 Uhr

Prüfer trägt falsches Datum ein!

Hallo,
ich habe heute morgen (20.01.06) meine Prüfung(Klasse B) bestanden. Nun hat der Prüfer auf dem Führerschein aber 20.12.06 eingetragen. Nun meine Fragen:
Muss das geändert werden? Wenn ja, wo? Ist der Führerschein trotzdem gültig, kann das probleme geben, beispielsweise bei einer Führerscheinkontrolle der Polizei?

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20.01.2006, 15:03 Uhr

zu: Prüfer trägt falsches Datum ein!

Ich hab nur Angst, das es nachher heißt, ich wäre ohne gültigen Führerschein gefahren. Ich werde auf jedenfall Montag mal beim TÜV anrufen und mal nachfragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
21.01.2006, 00:10 Uhr

zu: Prüfer trägt falsches Datum ein!

Hallo ChackZz,

Du bist ja auch ohne gültigen Führerschein gefahren... ;-)

Aber strafrechtlich relevant ist ausschließlich, ob Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Und das bist Du seit heute. Das wird im Kontrollfalle natürlich im Zentralrechner nachgeforscht und da stehst Du drin.

Der falsche FS ist Sache der Behörden. Im Ausland würde ich damit allerdings auch nicht fahren...

Gruß

Ka-Fahrer

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt

Auf spielende Kinder achten

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist