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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sesch
03.02.2006, 17:07 Uhr

Führerschein Klasse B-Roller Frage

Hallo,
habe seid November letzten Jahres meinen Lappe Klasse B gemacht.
Da ich gerne auch Roller fahre habe ich es mir genehmigt den von meinem Vater ab und zu zu benutzen.
Ein 50Ccm³ Roller.
In Versicherungs belg steht das es aber 3 Arten von 50ccm³ gibt.Mit 45,50 und 60KM/h.
In meinem Führerschein steht 50ccm³ oder nicht schneller als 45km/h.
Der Roller von meinem vater hat eingetrage 50 Km/h.
Der Versicherungs Angestellte meinte.
Das ist vollkommen egal,sie dürfen nur nicht mehr als 50ccm³ fahren und natürlich nicht am Roller etwas verändern.
Wenn der eingetragene 50 oder 60 Km/h hat vom Werk aus.Ist das vollkommen Ok.
Stimmt das nun so?
Oder darf ich wirklich nur einen 50ccm³ roller fahren der auch 45 KM/h fährt.
Wenn ja,was könnte mir wiederfahren,wenn man mich angehalten hätte?

Danke schonmal vorweg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kami
03.02.2006, 17:57 Uhr

zu: Kfz-Anmeldung

Hallo,

hierbei handelt es sich um:

60Km/h : aus der DDR die bis ???91?? in den Verkehr gebracht wurden

50KM/h Mopets durften bis vor kurzen bis zu 50Km/h fahren

45Km/h aktuell:

Du darfst aber alle 3 Arten mit deinem B fahren!!!

Gruß

Kami

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.02.2006, 00:27 Uhr

zu: Führerschein Klasse B-Roller Frage

»Du darfst aber alle 3 Arten mit deinem B fahren!!!«

Das stimmt fast!

Guckst Du hier:

http://bundesrecht.juris.de/fev/BJNR221410998BJNE0
08201308.html


Da steht unter 8.) welche Krafträder bis zu welchem Zulassungsdatum mit Klasse M (bzw. B) zu fahren erlaubt sind.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B / 3 Fehlerpunkte

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