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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern itsmebenny
28.02.2006, 20:05 Uhr

Kann mir jmd helfen

Mir wurde gesagt, dass ich mit 14 schon anfangen kann einen rollerführerschein für einen auf 25 k/mh gedrosselte 50 ccm Roller zu
machen.Ich bin aber grade erst 14 geworden(vor einem monat).Also wann könnte ich anfangen mit der Prüfung und wieviel kostet der Führerschein?Ich dachte so um die 90 Euro

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern itsmebenny
03.03.2006, 14:41 Uhr

zu: Kann mir jmd helfen

Was sind z.b die Lernmittel und was kosten die ungefär?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rumpeldetlef
03.03.2006, 17:03 Uhr

zu: Kann mir jmd helfen

also, soweit ich weiss, kannst du ihn erst ein halbes jahr vor deinem 15. geburtstag machen, is aber auch egal, weil du nich so viel zeit brauchst.

ich hab 140€ gezahlt mit lehrmitteln, aber, der war schon recht teuer, normal um die 100, bzw. an manchen schulen (NICHT fahrschulen, sondern öffentliche schulen) kostenlos machen kann.

lehrmittel sind zum beispiel so lustige heftchen in denen alles drin steht, was in den theoriestunden dran kommt, damit du das nochmal selber durchpauken kannst und normalerweisse auch noch etwa 20 übungsbögen...

schmor in der hölle

mfg Detlef

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karo88
06.03.2006, 12:09 Uhr

zu: Kann mir jmd helfen

Also normal kannst du ein halbes Jahr vor dem 15. anfangen. Allerdings braucht du für Mofaschein net so lang. Hast ja bloß 6 Theoriestunden (6 x 90 Min.) und 2 Fahrstunden (2 x 45 Min.).
Ich hab für meinen 103 EUR bezahlt, da waren die Fragebögen dabei. Anderes Lernmaterial ist meiner Meinung nach nicht nötig (z.B. Bücher od. so) wenn du das extra bezahlen müsstest.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren