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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jan (17)
22.03.2006, 12:05 Uhr

Mit einem Moped auf die Autobahn

Hi Leute
Darf ich mit einem Führerschein Klasse M auf die Autobahn wenn mein Moped 50 cm³ mit 65 Km/h eingetragen ist? Also das Moped (Simson) darf meiner Meinung nach auf die Autobahn nur darf ich auch drauf oder brauche ich für Autobahnfahrten den A1 Führerschein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karo88
22.03.2006, 12:23 Uhr

zu: Mit einem Moped auf die Autobahn

Nein, darfst du nicht.
Grundsätzlich dürfen nur Fahrzeuge auf die Autobahn, die bauartbedingst mind. 60 km/h auf den Tacho bringen. D.h. dein Moped dürfte theoretisch drauf, aber ohne dich, da du die M-Klasse hast und somit höchstens 45 km/h fahren darfst. D.h. du dürftest nicht einmal auf ner ganz normalen Straße damit fahren weil es schneller fährt und auch anders eingetragen ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
22.03.2006, 13:12 Uhr

zu: Mit einem Moped auf die Autobahn

Der TE sagte, in seinem Schein seien 65km/h als Höchstgeschwindigkeit eingetragen.
Wenn das stimmt darf er damit auch auf die Autobahn.
Ich würde es nur an seiner Stelle nicht machen, wenn ihm sein Leben lieb ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben