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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trapo
15.04.2006, 11:20 Uhr

BCE ->5 Jahres Begrenzung rechtens

Hallo,

ich habe am 21.07.1999 den Führerschein der Klasse BCE (früher Klasse 2) erworben.

Im Zuge einer Erweiterung meines Führerscheins (Motorrad) zusätzlich, habe ich dann diese tolle Platikkarte ausgehändigt bekommen.

Allerdings ist dadurch nun mein BCE Führerschein auf 5 Jahre begrenzt worden, obwohl ich erst 28 Jahre bin.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mich dieses Schicksal erst mit 50 trifft, und nicht wie eingetragen duch die Umschreibung schon jetzt.
Gibt es in Dtld nicht ein sogenanntes Besitzstandsrecht und kann ich gegen diese Eintragung vorgehen. Die zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt hat das vehemennt verneint.
Für Hinweise zu genauen Gesetzestexten hierzu wäre ich sehr dankbar!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andre31
15.04.2006, 12:25 Uhr

zu: BCE ->5 Jahres Begrenzung rechtens

HI
na das ist ja der Hammer.
Ich habe jetzt erst C gemacht und ich muß alle 5 Jahre hin aber das ist so aber bei dir denke ich nicht da ich mit meiner CE auf 12t auch erst mit 50 hin muß.
Das Heißt bei mir C bis 11
und CE bis 23
Gruß Andre`

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trapo
16.04.2006, 10:27 Uhr

zu: BCE ->5 Jahres Begrenzung rechtens

Danke für die links, ich werde es mir nochmal genau anschauen.
Wie warnecke schon richtig bemerkt hat, ist b natürlich nicht betroffen. Es geht eigentlich nur um ce, sorry!
auf den ersten blick scheint es mir aber tatsächlich so, dass die mir nachträglich die laufzeit kürzen können ... schönes deutschland!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

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Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist

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