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Führerschein (D)

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27.04.2006, 15:34 Uhr

125ccm mit Klasse 3 "news" ???

Hallo,
ich beschäftige mich schon sehr lange mit diesem Thema, da ich gerne mit meinem Klasse 3 Führerschein von 1988 einer 125er fahren möchte.

Leider hat sich hier noch nichts "offizielles" ergeben. Von einer Mitarbeiterin des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung habe ich folgende Unbestätigte Aussage telefonisch erhalten:

Es gibt eine "neue" europaweite Verordnung. Sie meint wahrscheinlich die Verordnung über die neuen Führerscheine!

Deutschland hätte 4 Jahre Zeit diese Verordnung umzusetzen. Während diesem Zeitraum würde auch das Thema 125er Leichtkraftrad mit PKW Führerschein neu diskutiert werden.

Ich habe hierzu dem Ministerium eine E-Mail gesendet ob hier etwas dran währe!

Was meint Ihr? Könnte da etwas dran sein?

Danke,

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück ausfahren. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B

Sie müssen warten

Die Fußgänger müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen