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Führerschein (D)

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18.07.2006, 08:39 Uhr

Prüfbescheinigungsfrage (Auto)

Hallo,

ich habe mal eine Frage und zwar wundere ich mich, dass in meinem "Autoführerschein" um genauer zu sein Prüfbescheinigung (Führerschein mit 17) kein Datum drin steht wann er ausgestellt wurde. Ist das für mich von Nachteil?
Weil mir stellt sich noch eine Frage und zwar habe ich Autoführerschein im Dezember 2005 gemacht und auf der stadtverwaltung ruht der richtige Führerschein, jetzt wo ich aber Motorrad mache muss ja ein neuer Führerschein beantragt werden. Oben links im Führerschein steht doch immer das Aushändigungsdatum. Steht dann nun des Datum wann ich Autoführerschein gemacht hab oder wann ich Motorrad gemacht habe, oder wie wird des geregelt, wegen Probezeit und so.

emefge

demario

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich die Schranken senken

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen