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Führerschein (D)
 deMario
18.07.2006, 08:39 Uhr
Prüfbescheinigungsfrage (Auto)
Hallo,
ich habe mal eine Frage und zwar wundere ich mich, dass in meinem "Autoführerschein" um genauer zu sein Prüfbescheinigung (Führerschein mit 17) kein Datum drin steht wann er ausgestellt wurde. Ist das für mich von Nachteil?
Weil mir stellt sich noch eine Frage und zwar habe ich Autoführerschein im Dezember 2005 gemacht und auf der stadtverwaltung ruht der richtige Führerschein, jetzt wo ich aber Motorrad mache muss ja ein neuer Führerschein beantragt werden. Oben links im Führerschein steht doch immer das Aushändigungsdatum. Steht dann nun des Datum wann ich Autoführerschein gemacht hab oder wann ich Motorrad gemacht habe, oder wie wird des geregelt, wegen Probezeit und so.
emefge
demario

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse
Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Motorräder
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?

Ja, für kurzfristige Einkäufe
Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Geradeaus
Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt
Nach rechts
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