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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin111
26.07.2006, 18:24 Uhr

Führerschein mit 17 - Zusätzlicher Begleiter

Ich besitze den Führerschein mit 17. Jetzt hat mir ein Verwandter angeboten, sich noch nachträglich als Begleiter eintragen zu lassen. Ist das möglich?
Wie hoch liegen die Kosten für den Begleiter? Wie lange dauert der Vorgang?

Zudem besteht das Problem, dass der Verwandte noch einen ganz alten Führeschein besitzt, auf dem teilweise sogar der Name nicht mehr richtig zu lesen ist. Er möchte jetzt bald einen EU Karten- führerschein beantragen. Die zusätzliche Begleitung sollte aber eigentlich vorher beantragt werden. Ist es möglich, dass der alte Führerschein wegen der teilweisen "Beschädigung" sofort eingezogen wird und mein Verwandter dann eine Zeit lang ohne FS dasteht?

Würde mich freuen, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
26.07.2006, 20:59 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - Zusätzlicher Begleiter

Nein, der alte wird direkt nach Erhalt des neuen Vernichtet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin111
26.07.2006, 21:45 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - Zusätzlicher Begleiter

Aber eigentlich beantwortet das doch meine Fragen nicht. Es geht ja darum, ob der Kreis den alten Führerschein meines Verwandten einziehen kann, weil er äusserlich schon ein wenig mitgenommen ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
27.07.2006, 00:01 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - Zusätzlicher Begleiter

Bloß weil der FÜHRERSCHEIN unleserlich ist, ist nicht die FAHRERLAUBNIS weg. Der Führerschein ist nur der Beleg, um einem kontrollierenden Polizisten zu zeigen, dass du eine gültige FE hast. Dein Bekannter ist bei der Fahrerlaubnisbehörde registriert und wenn er seinen verwaschenen Lappen gegen einen EU-Schein tauschen will, bekommt er nach ner gewissen Bearbeitungszeit n neuen. Die Fahrerlaubnis behält er, er muss nur aufpassen, dass die Klassen richtig umgeschrieben werden.

Ob du ihn nachträglich eintragen lassen kannst als Begleiter, kannst du bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

Kathrin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

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Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein