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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
13.10.2006, 18:58 Uhr

zu: Fürherschein ab 17 - Allein mit Roller fahren??

Das begleitete Fahren bezieht sich nur auf die Klasse B. Fahrzeuge der enthaltenen Klassen M,S,L darfst du auch alleine fahren. (Für 50er Roller ist übrigens die Klasse M. S ist für kleine Quads)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
14.10.2006, 22:01 Uhr

zu: Fürherschein ab 17 - Allein mit Roller fahren??

Irgendwie glaub ich das ich mit einem geeigneten Trecker der Klasse L mehr kaputt krieg als mit meinem Golf...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
14.10.2006, 22:02 Uhr

zu: Fürherschein ab 17 - Allein mit Roller fahren??

Das Argument mit dem kaputt machen war eh komisch

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind