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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
13.10.2006, 18:58 Uhr

zu: Fürherschein ab 17 - Allein mit Roller fahren??

Das begleitete Fahren bezieht sich nur auf die Klasse B. Fahrzeuge der enthaltenen Klassen M,S,L darfst du auch alleine fahren. (Für 50er Roller ist übrigens die Klasse M. S ist für kleine Quads)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
14.10.2006, 22:01 Uhr

zu: Fürherschein ab 17 - Allein mit Roller fahren??

Irgendwie glaub ich das ich mit einem geeigneten Trecker der Klasse L mehr kaputt krieg als mit meinem Golf...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
14.10.2006, 22:02 Uhr

zu: Fürherschein ab 17 - Allein mit Roller fahren??

Das Argument mit dem kaputt machen war eh komisch

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

An Flussläufen

An Seen

In Moorgebieten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben