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Führerschein (D)

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14.11.2006, 21:16 Uhr

Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Ich bin 17 Jahre alt und habe bereits seit 8 Monaten die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen in Begeleitung einer Begleitperson. Am Wochenende möchte ich mein zukünftiges Auto abholen. Wenn ich eine Rote Nummer draufmache (schilder vorhanden), darf ich das Fahrzeug dann normal fahren wenn die Begleitperson dabei ist? Oder gibt es eine Regelung die mir das untersagt? Ich habe in den ganzen Paragraphen nichts gefunden. Bitte helft mir, es ist dringend.  

Danke

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14.11.2006, 21:21 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

Steht in Deiner Fahrberechtigung denn drin, dass du nur Kfz der Klasse B mit schwarzen Nummern fahren darfst?

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14.11.2006, 21:36 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

Zitat aus der bescheinigung:

"Der Fahrerlaubnisinhaber darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B nur in Begleitung einer der genannten Personen führen:"

von Farben oder Kennzeichen steht da nichts :(

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14.11.2006, 21:38 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

sry für doppelpost...
ich weiß eben nicht wie es versicherungstechnisch aussieht bei den Roten Nummer. Deshalb frag ich ja :)

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14.11.2006, 21:55 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

»von Farben oder Kennzeichen steht da nichts :( «

Also wenn bei aller deutscher Gründlichkeit nichts davon drin steht, dann wird es wohl auch keine Rolle spielen.

Viel Spaß mit dem neuen Auto!

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14.11.2006, 22:02 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

hab ich mir auch gedacht  

danke für die hilfe!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

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Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf ein Verbot für Reiter

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