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Führerschein (D)
 Avanti
01.01.2007, 22:01 Uhr
Alten BF17-Schein behalten?
Hey,
besteht die Möglichkeit, den rosa Wisch, natürlich entwertet, als Erinnerungsstück zu behalten?
Hab gehört, dass das wohl nicht geht. Wenn dem so ist, wüsst ich gern warum?!
 Autofahrer
01.01.2007, 22:06 Uhr
zu: Alten BF17-Schein behalten?
warum sollte das nicht gehen?
Zumindest steht auf meinem ein Datum drauf, bis wann der gültig ist und wenn diese zeit vorbei ist ist er einfahch nicht mehr gültig, so wie bei einer bankkarte...
aber ich kann mir nicht vorstellen dass man ihn zum amto zurückschicken muss oder so...
 deMario
02.01.2007, 00:06 Uhr
zu: Alten BF17-Schein behalten?
du musst ihn zurückgeben, kopier ihn dir doch einfach.
mfg demario
 matzeee
02.01.2007, 00:13 Uhr
zu: Alten BF17-Schein behalten?
Soweit ich weiß muss man diesen rosa Zettel bei dem jeweiligen Amt gegen den Kartenführerschein eintauschen.
Quelle zb.: http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2727868
,00.html
Am einfachsten ist es wenn du bei deiner zuständingen Behörde anrufst und nachfragst ;)
 Andreas Wismann
02.01.2007, 06:44 Uhr
zu: Alten BF17-Schein behalten?
Man kann den alten Schein behalten. Er bekommt einen Stempel "UNGÜLTIG".
 deMario
02.01.2007, 20:02 Uhr
zu: Alten BF17-Schein behalten?
schon mal dran gedacht das man stempelzeichen wieder wegbekommen kann?
 matzeee
02.01.2007, 23:43 Uhr
zu: Alten BF17-Schein behalten?
Und was wäre dann?
Der Schein ist eh nur bis zu dem aufgedrukten Datum + 3 Monate gültig.
Oder worauf willst du hinaus?
 deMario
03.01.2007, 15:34 Uhr
zu: Alten BF17-Schein behalten?
wenn er führerschein richtigen wegbekommt und dann kann der 3 monate schwarz in begleitung fahren, wenn er des stempelzeichen irgedndwie wegbekommt, sind nur 3 Monate aber trotzdem illegal, davon ahb ich schon gehört.
mfg demario
ps: deshalb darf er ih nicht behalten
 matzeee
03.01.2007, 17:23 Uhr
zu: Alten BF17-Schein behalten?
In diesen 3 Monaten dürfte er auch ohen Begleitung fahren.
Naja hast recht ist zwar unwahrscheinlich aber möglich.
Außer die Polizisten würden nachprüfen ob er im Moment eine Fahrerlaubnis hat oder nicht.
Wenn das aber rauskommt mit dem wegkratzen, wenn das überhaupt so sauber weg geht das es bei einer Kontrolle nicht auffällt, wird es bestimmt nicht angenehemr für den Fahrer =/
 pikay1985
03.01.2007, 18:40 Uhr
zu: Alten BF17-Schein behalten?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass da nicht nur ein "ungültig"-Stempel draufkommt, sondern dass die Bescheinigung auch entweder gelocht wird, oder ne Ecke weggeklippt wird (wird m.E. genauso gemacht, wenn man nen alten rosa Lappen oder nen alten Reisepass nach Umtausch behalten will). Und dann nützt auch alles Radieren und Wegkratzen nichts...
 Avanti
03.01.2007, 18:53 Uhr
zu: Alten BF17-Schein behalten?
Joa bin eig. auch davon ausgegangen, dass der gelocht wird. Hab aber schon von Freunden gehört, dass das nich so is und man den wie oben schon gesagt gegen den neuen eintauschen muss.
Versteh ich nich, aber werd noch mal nachfragen od. sagen, dass ich ihn verloren hab.
 Kritzel
03.01.2007, 19:09 Uhr
zu: Alten BF17-Schein behalten?
Bei Verlust wird die Behörde eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Kostet 30,70 Euro.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage
Durch zu hohe Geschwindigkeit
Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden
Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden
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