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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern forum-leserin06
14.02.2007, 11:27 Uhr

Probezeitbeginn bei FS mit 17

Hi!

Hab letztes Jahr am 13. April meinen FS mit 17 gemacht und da eben am selben Tag meine Bescheining beim Landratsamt abgeholt. Mein Lehrer wusste damals selbst noch nicht genau, ob nun meine 2 Jahre Probezeit am 13.4.06 in Kraft getreten sind oder ob die 2 Jahre erst ab meinem 18. Geburtstag begonnen haben? Sonst wäre ja praktisch am 13. April diesen Jahres schon ein Jahr Probezeit um.

Danke für die Antworten.

LG

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14.02.2007, 12:03 Uhr

zu: Probezeitbeginn bei FS mit 17

deine pz hat am 13.04.06 begonnen und ist am 14.04.08 0 uhr zu ende.
es sei den, du begehst einen a oder mindestens 2 b-verstösse.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich muss das Motorrad vorbeilassen

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten