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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerKuhle...
22.05.2007, 17:14 Uhr

Fahren ohne beigeführten Führerschein?

Hallo erstmal, bin neu in dem Forum und bitte nich gleich "überfahren" falls es den Thread schon gab.

Hab folgende Frage:
Ich hab am 8.5.07 Meine Praktische Prüfung (B) bestanden und sollte meinen Führerschein am 26.5.07 bekommen! Da dieser Tag leider auf einen Samstag fällt kann ich natürlich nich ins LRA und ihn holen! Das Problem ist ich fahre am Sonntag zwei wochen in Urlaub und würde da meinen Führerschein brauchen! Nun Meine Frage, ist es möglich den schein vor seinem geburtstag zu bekommen bzw. wenn nicht was ist die Folge davon das man ohne Führerschein fährt? Also man hat einen nur eben nicht dabei??

Freu mich sehr über Hilfe!!!
Bin echt verzweifelt...

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
22.05.2007, 19:10 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

Du müsstest eigentlich einen Schrieb vom TÜV haben wo drin steht das du zwar die Führerscheinprüfung bestande hast, du aber bis zur aushändigung deines Führerscheines nicht berechtigt bist ein Fahrzeug der angegebenen Klasse zu fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.05.2007, 19:13 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

darum wäre es dann eine straftat (fahren ohne fahrerlaubnis) mit allen folgen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerKuhle...
22.05.2007, 19:18 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

Joa son wisch hab ich ja, da steht auch dick drauf "Gilt nicht als Führerschein". Ok, und gibts ne möglichkeit den schein früher zu bekomen bzw. irgend nen wisch damit ich auch ohne fahren darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.05.2007, 19:42 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

grundsätzlich nein weil du das mindestalter noch nicht erreicht hast.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
22.05.2007, 22:10 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

Durch die Aushändigung des Führerscheins wir die Fahrerlaubnis erteilt. Solange er (aus welchen Gründen auch immer) nicht ausgehändigt werden konnte, besteht also keine Fahrerlaubnis.

Beschwer Dich doch bei Deiner Mutter, die hätte schon damals bei Deiner Geburt berücksichtigen müssen, dass Dein 18. Geburtstag auf einen Samstag fallen würde. Wenn es schon nicht Deine eigene Reiseplanung war, dann war sie es, die Dir diese unerträgliche Unbill bereitete.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerKuhle...
22.05.2007, 22:42 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

son rotz...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerKuhle...
22.05.2007, 23:00 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

Das is doch voll banane.... Die wollen mir den Führerschein nicht am Freitag rausgeben wobei ich am samstag 18 werd?? Bürokratenrotz! Das is nichtma n ganzer tag zwischen der ausgabe und meinem geburtstag!!! Was soll das?? Wo is der unterschied, wenn ich dan am freitag fahr, fahr ich halt schwarz aber is doch meine sache, haben die doch nix mit zu tun. Meine Fresse weger dem scheis muss ich bis dienstag warten bis ich los kann....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
22.05.2007, 23:18 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

@ Der Kuhle,
du hast im ersten Beitrag darum gebeten, nicht überfahren zu werden. Du solltest zu diesem Zweck aber noch ein bisschen an deiner Ausdrucksweise üben *den Motor schon mal starte* *ggggg*
Ok verstehe wenn du dich ärgerst, aber so ist es nun mal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.05.2007, 00:11 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

» Wo is der unterschied, wenn ich dan am freitag fahr, fahr ich halt schwarz aber is doch meine sache, haben die doch nix mit zu tun. «

Der Unterschied ist, daß Du am Freitag noch nicht volljährig bist und es im Falle eines Unfalls haftungstechnisch düster aussähe. Wenn die Behörde illegales Handeln auch noch zulassen würde, wären das ja Zustände wie in einer Bananenrepublik. Du hast es jetzt 18 Jahre ohne geschafft, die paar Tage schaffst Du auch.
Vorm Schwarzfahren kann man nur warnen, Du wärst nicht der erste in der Forengeschichte, der in solch einem Fall erwischt werden würde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
23.05.2007, 09:19 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

Konnte man den führerschein nicht mal irgendwie an seine nächste Polizeidienststelle schicken lassen und ihn somit auch abholen wenn die faulen normal-beamten mal grad keinen Dienst haben

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rooki
23.05.2007, 11:51 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

»...wenn die faulen normal-beamten mal grad keinen Dienst haben«

Gehörst du schon zur Berufstätigen Bevölkerung?

Arbeitest du 24 Stunden am Tag, oder 7 Tage in der Woche, oder 365 Tage im Jahr?

Vorher mal überlegen, bevor man solch einen Misst hier schreibt!

Er hat jetzt 18 Jahre gewartet, wieso macht er jetzt so ein Aufriß wegen 4 Tagen?

Es geht nicht und passt da! Vor allem kann kein anderer etwas dafür, dass er nicht warten will. :P

Gruß
Rooki

PS: NEIN! Ich bin kein Beamter. ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
23.05.2007, 13:34 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

Ich glaube einige haben Probleme mit dr Interpretation der Texte...

es geht hier offensichtlich nicht um ein paar Tage längeres Warten, wegen dieser - in deisem Fall!!!!! -sinnlosen Gesetzesgebung, sondern um den Urlaub, den der TE eventuell deswegen nach hinten schieben muss, was vielleicht terminlich schlchet oder gar nicht geht, er aber auf den Führerschein angewiesen ist, um z.B. in den Urlaub zu fahren. Viellecht ist der Urlaub auch schon gebucht und viel Geld investiert.

Ich verstehe seine Aufregung in diesem Fall!

Jetzt hat endlich mal ein TE seine Frage in einem akzeptablen und verständlichen Deutsch formuliert und trotzdem kapiert die Hälfgte nicht, worauf er hinaus will? Lieber 2* lesen und dann antworten, wenn mans nicht kapiert!
-sorry-
und btw: er hat nicht geschrieben, er wolle schwarzfahren, im Gegenteil!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerKuhle...
23.05.2007, 20:59 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

ALso erstmal herzilchen dank für die vielen posts!
Und "Lambo-Benni" hat mein problem zu 100 % getroffen. Das Problem ist einfach nur das ich am Sonntag in den Urlaub fahre und da meine Schein brauche! Is ja sehr simpel "Fahren-->Führerschein benötigt!" Tja das mit der Polizei wär auf jedenfall ne idee aber ich werd am Freitag inner früh nochma hinschaun und gucken das ich ne nette angestellte erwisch die ihn mir evtl. aushändigt. Wenn das wiederum auch nciht klappt hab ich eben pech gehabt...naja

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.05.2007, 23:16 Uhr

zu: Fahren ohne beigeführten Führerschein?

Es gibt vereinzelt Prüfer bzw. Führerscheinstellen, die sich auf solche Lösungen (s. Post v. July) einlassen. Das ist allerdings höchst semilegal, und wenn es nach hinten losgeht, ist der Fsst- Mitarbeiter dran. Daher machen das nur wenige. Warum das dennoch in ein paar Fsst Einzug gefunden hat, weiß ich nicht.
Ob es solche Regelungen in der Fsst gibt, kann der Fahrlehrer am besten beantworten.
Bei mir, ist aber auch schon etwas her, hatte ich auch dieses Glück: Ich hatte einen Tag vor meinem Geburtstag meine Prüfung; der Prüfer gab meinem FL die Fahrerlaubnis, die ich von dem einen Tag später abholen durfte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Ampel

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Zollstelle