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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schweden
25.06.2007, 13:45 Uhr

Führerschein abgeben bei Delikt im Ausland?

Hab mal eine Frage. Ich lebe in Schweden, habe aber nach wie vor meinen deutschen Führerschein. Jetzt habe ich hier im Verkehr gesündigt, was in Schweden wohl mit Führerscheinentzug geahndet wird. Können die meinen dt Führerschein einziehen oder schalten die die dt Polizei ein und ich muss den F da abgeben? Was verhängt D für eine Strafe, wenn man nicht gescheit guckt beim Losfahren und einen Motorradfahrer umnietet (es geht ihm gut, "nur" Beinbruch)?
Danke für alle Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
25.06.2007, 14:10 Uhr

zu: Führerschein abgeben bei Delikt im Ausland?

Allein schon für die Art wie du das schreibst gehört dir der Schein auf Lebzeit entzogen.

Durch Leute wie dich sterben viele Motorradfahrer...denk mal drüber nach

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

An Flussläufen

An Seen

In Moorgebieten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind