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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ManuM
13.01.2008, 16:55 Uhr

Probezeit

Ich musste den deutschen Führerschein 2007 neu machen, da ich vergessen habe meinen alten umzuschreiben (Schweiz) den ich schon seit 20 Jahren habe. Gelte ich jetzt als Fahranfänger mit 2 Jahren Probezeit, oder verhält es sich in diesem Falle anders, da ich ja schon 20 Jahre eine schweizer Fahrerlaubnis hatte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.01.2008, 19:50 Uhr

zu: Probezeit

Der Vorbesitz ausländischer Führerscheine wird auf die Probezeit angerechnet, sodass du in Deutschland keine Probezeit hast. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Erteilung der deutschen FE die Behörde von der ausländischen FE Kenntnis hatte. Hast du denn bei der Beantragung deinen CH-Führerausweis vorgezeigt?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung ist ausgeschlossen

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung durch die Bedienung