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Führerschein (D)
 ichbingast
09.04.2008, 21:34 Uhr
Neuantrag bei nachträglicher Eintrag, muss das sein ?
Grüße euch,
Ich habe seit jahren den Euro-Führerschein und wie das so ist, habe ich mich damals bei der Umschreibung vom alten (rosa) Führerschein darauf verlassen, daß die Führerscheinstelle schon alles richtig macht.
In meinem alten (rosa) Führerschein stand, daß ich eine "sehhilfe" benötige, was ja auch stimmt.
Dieser Hinweis sollte bei dem Euro-Führerschein unter Punkt 12 als Schlüßelzahl "01" eingetragen sein.
Ist bei mir aber leider damals schlicht vergessen worden. Das ist mir aber erst heute (nach fast 6 jahren) aufgefallen, als ich in einer Angelegenheit bei der Führerscheinstelle war.
Ich soll nun einen neuen Führerschein beantragen und es kann bis zum Erhalt 4 Wochen dauern.
Und nun zu meiner eigentlichen Frage:
Muss man wegen eine solche Kleinigkeit gleich den Führerschein neu beantragen ?
Immerhin gehts da doch nur darum die Ziffern "01" auf das Dokument zu bekommen. Ich meine man beantragt ja auch beim Personalausweis nicht jedesmal einen neuen Pass, nur weil man umzieht und die Anschrift eine andere ist. Da geht man ja auch einfach zur der Meldebehörde und die kleben die neue Anschrift auf den Personalausweis drauf.
Das muss doch beim Führerschein auch irgendwie möglich sein, oder ?
Falls jemand von euch darin Erfahrungen hat, würde ich mich über eine aussagefähige Antwort sehr freuen!
Eur ichbingast !

 bs01
09.04.2008, 23:51 Uhr
zu: Neuantrag bei nachträglicher Eintrag, muss das sein ?
Guckst du hier:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
25
§25 (2) sagt ganz eindeutig das auch wegen einer solchen Kleinigkeit ein neuer Führerschein erstellt werden muß !
Gruß
bs01
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
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