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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern assassins
08.10.2008, 05:32 Uhr

Führerscheinentzug

Hallo!

Ich brauche dringend Hilfe... ich kenne mich darin nicht so gut aus, ich habe auch schon etwas darüber im Internet gefunden, aber zur Sicherheit frag ich lieber nochmal nach.

Mir wurde im Juni 2008 aufgrund von Alkohol der Eu Führerschein genommen, ich habe noch keine Post bekommen oder so, aber darum geht es jetzt eigentlich nicht..
Ich habe mittlerweile erfahren das man durch Führerscheinentzug noch Mofa (also 25 Km/h) fahren darf, und über Traktoren habe ich das auch gelesen... es ist bei mir definitiv ein Führerscheinentzug - kein -Fahrverbot-

Da ich eigentlich auf Traktoren angewiesen bin(geht eigentlich nicht ohne) und immer wieder auf der Straße fahren muss, wäre es natürlich toll wenn das erlaubt wäre..

Darf ich also trotz Führerscheinentzug noch Traktoren bzw Landmaschinen bis 20 oder 25 Kmh fahren??

Hier hab ich das gefunden:

Führerscheinentzug


Falls der Führerschein einmal eingezogen wurde, so muss dieser nach Ablauf der Frist, die in den meisten Fällen sechs Monate beträgt, neu beantragt und ausgestellt werden. Jedoch kann es passieren, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen Stein in den Weg legt und gewisse Auflagen für eine neue Ausstellung des Führerscheins fordert. Diese Auflagen könnten aus dem erfolgreichen Bestehen einer MPU sein oder die Teilnahme an diversen Nachschulungen.
Merke:
Der Entzug des Führerscheins erfolgt im Gegensatz zum Fahrverbot klassenweise. Das bedeutet, dass falls der Auto-Führerschein entzogen wurde, man weiterhin mit dem Mofa (Traktor) weiterfahren darf. Ein Fahrverbot jedoch umfasst das Führen aller Fahrzeuge

Also müsste das ja stimmen oder???

lg, Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.10.2008, 09:09 Uhr

zu: Führerscheinentzug

nö, stimmt so nicht.
entzug der fahrerlaubnis bedeutet, dass du kein fahrerlaubnispflichtiges fahrzeug fahren darfst.
mofa darfst du nur fahren (weil kein führerschein) wenn du eine mofa-prüfbescheinigung erworben hast (oder schon ziemlich alt bist).


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.10.2008, 23:38 Uhr

zu: Führerscheinentzug

wo kommt denn dieser Schwachsinn her?

- Ein Fahrverbot ist das pauschale Verbot, im fraglichen Zeitraum Kraftfahrzeuge zu führen. Danach ist alles in Butter.

- Der Entzug der Fahrerlaubnis ist wörtlich zu nehmen. Grundsätzlich wird die FE aller Klassen entzogen; nur in Ausnahmefällen können einzelne Klassen vom Entzug ausgenommen werden.
Die Sperrfrist kann zwischen 3 Monate und lebenslänglich liegen.

Für ein Mofa wird nur eine Prüfbescheinigung verlangt, aber keine Fahrerlaubnis.
Daher dürfen -mit Prüfbescheinigung- Mofas während des Entzuges geführt werden.
Mit Traktoren ist es anders. Da diese Fahrzeuge fahrerlaubnispflichtig sind, sind auch landwirtschaftl. Fahrzeuge vom Entzug erfasst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
12.10.2008, 15:58 Uhr

zu: Führerscheinentzug

@ Peg

Gib es zu! Das weisst Du auch nur deshalb, weil Du damals schon dawarst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen