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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rudiratlos12345
26.11.2008, 22:03 Uhr

Sperre auf Lebenszeit aufheben lassen?

Hallo!
Ich habe in früheren Jahren, viel Mist gebaut mit dem Auto. Trunkenheit am Steuer, in der Sperrzeit ohne Führerschein mit Alkohol gefahren und das einige male. Mein Führerschein, ist mittlerweile, seit 1974 weg.
Im Jahre 1999, wurde mir zum 2ten mal eine Sperre auf Lebenszeit ausgesprochen.
Seitdem, bin ich nicht mehr in Erscheinung getreten, wegen irgendwelcher Verkehrsvergehen.
Egal ob mit Mofa oder Fahrrad.
Trinke auch schon seit ca. 5 Jahren, keinen Alkohol mehr.
Besteht für mich die Möglichkeit ein Gesuch zu stellen, den Führerschein nochmals zu machen?
Wenn ja, wo stelle ich das Gesuch?
Habe leider auch kein Aktenzeichen mehr von dem letzten Vorfall.
Wäre nett, wenn mir jemand Antwort, auf die Fragen geben kann.
Gruß
rudiratlos12345

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rudiratlos12345
26.11.2008, 22:26 Uhr

zu: Sperre auf Lebenszeit aufheben lassen?

Hallo!
Ja, die Sperre, wurde vom Gericht festgelegt.
Werde Morgen mal bei'm Gericht anrufen.
Es gibt dort doch glaube ich auch eine Rechtsberatung?
Die müssten doch eigendlich auch wissen, ob es da eine Möglichkeit gibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?

Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen

Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren

Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung