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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
28.12.2008, 14:10 Uhr

Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Hallo!

Ich wohne in Baden-Württemberg.

Ich hab seit fast 3 Wochen den B17. Die Begleitpersonen sind meine Eltern.

Morgen bin ich für 2 Tage bei meinen Großeltern. Wäre es möglich, morgen das zu beantragen, dass ich morgen gleich mit ihm fahren könnte oder dauert das länger?

Muss ich da zum Landratsamt gehen oder wohin? Und muss das dann im gleichen sein, weil meine Großeltern wohnen in einem anderen Landkreis.

Vielen Dank!
Euer Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
28.12.2008, 14:21 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Da der Begleiter nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben darf, muß das überprüft werden. Im Regelfall wird also eine Eintragung nicht sofort möglich sein. Zuständig ist das Landratsamt/Führerscheinstelle, die DEINEN Führerschein ausgestellt hat. Anrufen, Nachfragen !!!
Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
28.12.2008, 14:29 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Behörden sind ja recht schnell, aber nach den Weihnachtsfeiertagen werden die sowieso einen Berg Arbeit haben. Und 2 Tage lohnt doch sowieso kaum, hast du deine Großeltern überhaupt gefragt, ob die dich mit ihrem Auto fahren lassen wollen? Ich würd den Aufwand nur betreiben, wenn du öfters da bist...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
28.12.2008, 18:46 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Ok, vielen Dank für eure Antworten.

Na ja, dann werd ich´s jetzt wohl erst mal nicht machen.

Auch wenn´s nur laut BKat. ein B-Verstoß ist, werde ich es unter keinen Umständen riskieren  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.12.2008, 19:06 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Obwohl es nur ein B-Verstoß wäre, würde die Fahrerlaubnis widerrufen und erst neu erteilt werden, wenn du an einem Aufbauseminar teilgenommen hättest.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
01.01.2009, 14:01 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Oh nein, das riskier´ich nicht, vielen Dank :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Geschwindigkeit verringern

Nicht mehr überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Rechtsabbieger dürfen fahren

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach links

Nach rechts

Geradeaus