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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnervogel
17.07.2009, 20:05 Uhr

Prüfauftrag mit Vorbehalt

Hallo Zusammen,

bin neu hier und habe gerade meine Prüfungen in Klasse A (unbeschränkt) bestanden - bin Besitzer Klasse BE,CE,MLT schon seit 20 Jahren. Aufgrund einer Aussage eines Unfallgegners (welcher MIR bereits Anfang diesen Jahres aufgefahren ist) liegt leider ein Straftatbestand gegen mich vor (wird seit einiger Zeit von den Anwälten versucht zu klären...) . Deshalb hat die Führerscheinstelle mir den Prüfauftrag nur unter Vorbehalt erteilt, d.h. ich konnte die Prüfungen ablegen, bekomme aber solang' keinen Führerschein ausgehändigt, wie die Sache nicht vom Tisch, bzw. durch abschließenden Bescheid erledigt ist. Da sich das bestimmt noch einige Zeit hinzieht, wird die MotorradSaison2009 für mich vorbei sein. Weiß einer von Euch, ob ich einen vorläufigen, vorübergehenden, befristete Erweiterung um Klasse A o.ä. bekommen kann? Hat jemand einen ähnlichen Fall auf dem Schirm?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2009, 20:26 Uhr

zu: Prüfauftrag mit Vorbehalt

Die Führerscheinstelle wartet den Ausgang des Strafverfahrens ab und erteilt vorher die Fahrerlaubnis nicht. Daher wird vorher auch kein vorläufiger Führerschein ausgestellt, denn mit diesem würde die FE der Klasse A ja auch als erteilt gelten.

Du solltest versuchen, den Ausgang des Strafverfahrens zu beschleunigen. Welche Möglichkeiten es da geben könnte, wird dir dein Anwalt sagen können.

Ich frage mich aber gerade, um welchen Straftatbestand es geht, wenn ein anderer dir draufgefahren ist ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird