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Führerschein (D)
wazqo
27.07.2009, 11:32 Uhr
kommt mein führerschein nun weg???
hi,-
vorab, ich habe vor knapp 2 jahren kurz vor ende meiner probezeit ein aufbauseminar machen müssen (sicherheitsabstand). daraufhin gabs die obligatorische 2 jährige Verlängerung der pbz. diese würde ende august auslaufen. nun wird mir vorgeworfen vor ca 2 wochen auf der autobahn rechts überholt zu haben (kein video!), 120€ bussgeld (Ordnungswidrigkeitengesetz) und 3 punkte in flensburg. einspruch hat nix gebracht, entweder ich zahle oder legs auf eine gerichtsverhandlung an. nun meine frage, wenn ich die strafe anerkenne, wird mir dann die fahrerlaubniss entzogen?
ich muss dazu sagen, die erste fahrerlaubniss mit dem ersten seminar wurde komplett gelöscht, da die fahrschule die teilnahmebestättigung nicht an das LRA weiterleitete, ich dadurch offiziel die frist nicht einhielt, von all dem nix wusste & 7! monate unwissend ohne fahrerlaubniss (ich hatte den schein!) unterwegs war. als sich bei einer kontrolle heraus stellte das ich "keinen" f.-schein mehr hatte war erst mal die hölle los. doch nachdem sich herausstellte das es nicht meine schuld war, musste ich meinen Lappen für 180 € komplett neu beantragen! und die 7 monate wurden nicht an meine probezeit angerechnet!! ich wäre eigentlich seit Januar durch mit der Probezeit!! nun habe ich etwas paranoia dass die mir den schein abnehmen!! wer hilft????
danke, gruss wazqo
durbanZA
27.07.2009, 19:32 Uhr
zu: kommt mein führerschein nun weg???
Hallo!
Es wäre sehr hilfreich, wenn Du mal geornet Deine Verstöße auflisten würdest.
Folgende Fragen drängen sich mir auf:
-Wurdest Du wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt?
- Wurde Deine FE entzogen?
-Hast Du das Aufbauseminar nachholen müssen?
Im Forum von www.verkehrsportal.de finden sich gute Fahrerlaubnisrechtsexperten!
Übrigens ist es der übliche Weg, dass ein Verfahren nach einem Einspruch an das Gericht zur Hauptverhandlung weitergeleitet wird.
mfG
Durban
wazqo
28.07.2009, 10:20 Uhr
verstösse
1. verstoss während den ersten 2 j. pbz. und mit dem ersten führerschein. 2.verstoss während den zweiten 2 j. pbz. mit dem zweiten kmpl. neu beantragten, nummerierten führerschein
1. verstoss: sicherheitsabstand (80kmh - 26mtr);
dann aufbauseminar gemacht & bestanden;
fahrschule geschlafen & nicht ans LRA weitergeleitet;
führerschein wurde "eingezogen", doch post kam bei mir nie an, ging immer zurück ans LRA;
polizeikontrolle, lappen komplett einbehalten (ausm register gelöscht!);
Anzeige wg Fahren ohne Fahrerlaubnis, wurde aber fallen gelassen da LRA dem Staatsanwalt bestätigte dass ich die post nie bekam und nicht wissen konnte dass ich den lappen abgeben musste;
lappen komplett neu (neue nummer!) beantragt (sehtest, gebühren etc);
die 7 monate wo ich ohne erlaubnis fuhr wurden nicht als probezeit anerkannt und hinten ran gehängt;
2. verstoss(?) nun angeblich auf autobahn rechts überholt (kein beweisvideo!!!), bussgeldbescheid nach OwiG über 120€ und 3 Punkte in flensburg erhalten; einspruch erhoben, wurde abgewiesen. nun kann ich entweder die strafe akzeptieren oder vor gericht gehen.
jetzt habe ich natürlich panik dass die an meine fahrerlaubnis wollen! bin gerade aufs land gezogen, ohne auto keine arbeit. wenn ich wüsste das mir die fahrerlaubnis erhalten bleibt, würde ich umgehend bezahlen und die punkte hin nehmen. doch leider bin ich mir da eben nicht sicher!!!
gruss wazqo
durbanZA
30.07.2009, 12:30 Uhr
zu: kommt mein führerschein nun weg???
Hallo.
Es handelt sich hier, soweit ich das erkenne, um ein verwaltungsrechtliches Problem: Relevant ist, wie der "Entzug", von dem Du nichts wusstest, rechtlich zu bewerten ist.
Ich finde den Fall interessant, traue mir aber kein Urteil zu.
Im Hinblick auf die vielen fahrerlaubnisrechtlich geschulten User wiederhole ich meinen Rat, den Fall mal im Forum von verkehrsportal.de darzustellen.
mfG
Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?
Die linke
Die rechte
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte
Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?
Kreuzungen
Bahnübergänge
Grundstückseinfahrten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?
Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden
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Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht
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