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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cbr-andre
12.11.2009, 10:52 Uhr

Probezeit... woher weiß ich wann sie rum ist... ?

hallo an alle erstmal,
ich habe eine frage wegen meiner probezeit.
ich erläutere euch erstmal wie mein werdegang bezüglich des führerscheinerwerbs lautet.
mit 16 habe ich die klasse A1 gemacht. ab dem datum, ich meine es war der september 2004, hat ja meine Probezeit angefangen.

am 20. Juli 2006 habe ich Klasse B gemacht, bestanden alles fertig da ich am 27 Juli, 18 wurde.

Am 23 Juli 2006 hat mich die Polizei angehalten wegen Trunkenheit am Steuer. ich hatte 1.5 promille, musste nicht zur mpu, nur aufbauseminar.

12 monate führerschein entzug.
dadurch wurde die probezeit um weitere 2 jahre verlängert. also insgesamt 4 stimmts  

am 23. juli 2007 habe ich die erlaubnis beide klassen zu fahren wieder erteilt bekommen.

und jetzt die frage: wann ist meine probezeit rum oder wo muss ich nachfragen damit mir das jemand beantworten kann?

schließlich haben wir ja heute den 12.11.09

aufm lappen steht A1 sowie B 23.07.07

ich hoffe es kann mir einer oder mehrere die frage beantworten da ich jetzt endlich wissen will wann meine probezeit vorbei ist.

Mfg Andre

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cbr-andre
12.11.2009, 12:12 Uhr

zu: Probezeit... woher weiß ich wann sie rum ist... ?

ja das dachte ich mir auch eigentlich aber ich bin ja ein ganzes jahr nicht gefahren und das wird meiner meinung nach nicht als probejahr angerechnet. also wärns mit dem jahr ohne lappen, ab dem tag wo ich a1 erworben hab, 5 jahre, also dem einen jahr ohne lappen inklusive oder..?

weißt du wo ich das genau erfahren kann vll ne telefonnummer oder adresse xD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.11.2009, 14:09 Uhr

zu: Probezeit... woher weiß ich wann sie rum ist... ?

Deine Probezeit betrug zunächst 2 Jahre ab Erteilung der Klasse A1, sie wäre also im September 2006 beendet gewesen. Da du aber noch innerhalb der Probezeit einen relevanten Verstoß begangen hast, wurde die Probezeit um 2 auf insgesamt 4 Jahre verlängert, wäre also im September 2008 beendet gewesen.

Die Probezeit läuft aber nicht weiter, wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, was im Juli 2006 der Fall war. Erst nachdem dir die Fahrerlaubnis neu erteilt wurde, lief die Probezeit weiter, und zwar im Umfang der vorherigen Restprobezeit, die noch ca. 2 Monate betrug.

Demnach endete deine Probezeit im September 2009.

Für eine tagesgenaue Berechnung müsste man aber die relevanten Daten ganz exakt kennen. Du schreibst beispielsweise, dass du das Erteilungsdatum der Klasse A1 nicht mehr ganz sicher weißt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bremsanlage

- Fahrbahnoberfläche

- Bereifung