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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rudiwo
06.05.2010, 21:12 Uhr

Alte Klasse 1b neue A1 welche Fahrzeuge darf ich fahren

Erstmal Guten Abend !
Ich habe 1981 den Führerschein 1b gemacht und 1984 wegen Alkohol im Straßenverkehr abgeben müßen , habe nie Interesse gehabt ihn wieder zu bekommen .
Nun meine Frage kann ich den Führerschein wieder bekommen und welche Fahrzeuge kann ich mit dem Schein fahren , ist ja nun A1 , habe ich die Einschränkung 80 Km/h noch oder dürfte ich 125 Roller fahren ?
Danke für eine Antwort
MfG Rudi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Käy Cee
06.05.2010, 21:26 Uhr

zu: Alte Klasse 1b neue A1 welche Fahrzeuge darf ich fahren

Af welchem wege du den Führerschein neu bekommst, sprich welche auflagen du erfüllen müsstest, solltest du mit em Zuständigen beamten besprechen, nur der wird dir eine Richtige Antwort geben konnen.

Mit der Klase A1 darfst du Kraftfahrzeuge, Zweiräder bis zu 125qcc Hubfahren, wenn du unter 18 Jahren alt bist müssen sie auf 80 Km/h
Gedrosselt sein, wenn du 18 Jahre alt bist müssen sie nicht gedrosselt ein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
07.05.2010, 07:58 Uhr

zu: Alte Klasse 1b neue A1 welche Fahrzeuge darf ich fahren

Du bekommst für deinen alten 1b nun die FE A1, ohne "Wenn und Aber".
Was dir damit erlaubt ist, kannst du hier
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/a1.ph
p
nachlesen.

@Käy Cee, du bist lustig
»wenn du unter 18 Jahren alt bist müssen sie auf 80 Km/h Gedrosselt sein«
Auf wie alt schätzt du @rudiwo denn, wenn er 1981 den FS der Klasse 1b gemacht hat? ;o)

@rudiwo, ist sicher, dass du das Kärtchen "einfach so" abholen kannst?
Möglich ist das -ohne Zweifel.
Aber es hat schon Fälle gegeben, bei denen der Antragsteller eine neue pP ablegen musste. Siehe http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=83673&view=findpost&p=1056981238

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch abgefahrene Reifen

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu verzögerter Reaktion

Zu riskanter Fahrweise

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung