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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jassy1989
18.02.2011, 00:25 Uhr

Theorieprüfung

Hey Leute
ich habe am 1.3.2010 meine Theorieprüfung bestanden und nun wollte ich mal frage verfällt sie nun am 1.3.2011 oder kann man sich irgendwie ein Attest vom Arzt besorgen, das man verlängern kann? Verfällt nur die Prüfung oder aber auch die ganzen Theoriestunden? Ich hatte nämlich ein paar Reibereien mit meinem Fahrlehrer und wollte nun bald wechseln, habe mich nun lange genug mit dem abgefunden.

Könnt ihr mir helfen ? Was verfällt nun alles kann man da noch irgendwas regeln usw. Danke für eure Antworten, denn ich habe schon überall nachgeschaut und überall steht was anderes.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dtmgirl
18.02.2011, 13:36 Uhr

zu: Theorieprüfung

hallöchen

soweit ich weiss musst du die prüfung nochmal machen,die darf wohl nicht älter als ein jahr sein. die stunden müssten glaub ich 2 jahre halten:-)

schönen gruss

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- die Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird