
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Führerschein (D)
 bakkalor
02.06.2015, 10:16 Uhr
Personenbeförderung ohne P-Schein
Hallo,
heute habe ich zwei Fragen an Sie â EURO“ in Verbindung mit der nachstehenden Verordnung.
Da gibt es einen Fahrdienst-Unternehmer, der Fahrer-Jobs (ohne P-Schein!) anbietet.
Er fährt entgeltlich wohl für Schulträger, Krankenhäuser/Heilanstalten u.ä.; beruft sich dazu auf §1, 4. c-g. Offensichtlich zahlen die Beförderten (Kinder, Eltern, Patienten) wohl kein Entgelt, sondern wohl nur die Träger.
Kann das legal sein????
Und muss der Fahrer (ohne P-Schein) sich etwa zu jeder Fahrt über das Entgelt der tatsächlichen oder angeblichen Auftraggeber informieren?
Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung)
§ 1
Von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes werden freigestellt
1. Beförderungen mit Kraftfahrzeugen außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes;
2. Beförderungen mit Kraftfahrzeugen in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit;
3. Beförderungen mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind, es sei denn, dass für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist;
4. Beförderungen
a) von Berufstätigen mit Kraftfahrzeugen zu und von ihrer Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen, insbesondere Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr zwischen gleichbleibenden Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr betrieben wird,
b) von Berufstätigen mit Kraftfahrzeugen zu und von Arbeitsstellen in der Land- und Forstwirtschaft,
c) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgesellschaften zu und von Gottesdiensten,
d) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht,
e) von Kranken aus Gründen der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kraftfahrzeugen,
f) von Berufstätigen mit Personenkraftwagen von und zu ihren Arbeitsstellen,
g) von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen,
h) von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber zu betrieblichen Zwecken zwischen Arbeitsstätten desselben Betriebes,
i) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten,
es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist;
5. Beförderungen durch die Streitkräfte mit eigenen Kraftfahrzeugen;
6. Beförderungen durch die Polizei mit eigenen Kraftfahrzeugen;
7. die Mitnahme von
a) umziehenden Personen in besonders für die Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeugen,
b) Personen in Kraftfahrzeugen, die zur Leichenbeförderung bestimmt sind.
Können Sie mir hierzu Ihre Einschätzung geben?
Viele Grüße
bakkalor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?
Dass Kinder
- sich immer verkehrsgerecht verhalten
- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren
- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte
Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?
Sie sehen und hören oft schlechter als andere
Sie reagieren langsamer und sind weniger beweglich
Sie schätzen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen oft falsch ein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt
Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird
Rechtsabbiegen ohne anzuhalten
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|