Fahrlehrerausbildung
»Wie kann man eigentlich Fahrlehrer werden?«
Ausbildung - Prüfung - Praktikum - Abschlussprüfung.
Um es gleich vorweg zu sagen: Wer Fahrlehrer/Fahrlehrerin werden will, um
mit scheinbar wenig Anstrengung viel Geld zu verdienen, sollte ab hier aufhören
zu lesen. Die Wirtschaftskrise sorgt dafür, dass viele Familien den Gürtel enger schnallen — der Führerschein gehört nicht mehr zum Standard. Die Zeiten in der Fahrschulbranche sind, auch wegen des harten
Wettbewerbs und der zurückgehenden Schülerzahlen, nicht besonders rosig. In manchen Städten scheint es mehr Fahrschulen als Bäckereien zu geben. Auch
auf unregelmäßige und anstrenge Arbeitszeiten (Nachtfahrten!) sowie reichlich
Stress muss man vorbereitet sein. Trotzdem kann der Fahrlehrerberuf natürlich
noch Spaß machen.
Die Erlaubnis zur Ausbildung von Fahrschülern heißt »Fahrlehrerlaubnis«, und
das Dokument dazu ist der Fahrlehrerschein. Ohne ihn läuft nichts. Der minimal-Fahrlehrerschein
umfasst die Klasse BE, und darauf kann man anschließend noch die Fahrlehrerscheine
der Klassen A (Krafträder), CE (Lkw) und DE (Busse) aufbauen.
Die Voraussetzungen
Für den Fahrlehrerschein der Klasse BE muss der Bewerber, spätestens bis zu
seiner Abschlussprüfung, mindestens 22 Jahre alt sein, geistig, körperlich und
fachlich geeignet sein; dazu wird normalerweise eine amtsärztliche Untersuchung
verlangt. Die fachliche Eignung wird durch die Prüfungen nachgewiesen. Für den
Fahrlehrerberuf muss man zuverlässig erscheinen; das bedeutet: keine groben Vorstrafen,
möglichst keine Eintragungen in Flensburg. Man muss mindestens einen Hauptschulabschluss
mit anschließender Berufsausbildung in einem beliebigen anerkannten Lehrberuf
besitzen, oder Abitur (dann auch ohne Berufsausbildung), die Führerscheine A,
BE und CE besitzen (nicht auf Probe), über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen;
d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre regelmäßig Fahrzeuge der
Klasse B gefahren haben, innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet
worden sein; danach »verfällt« die Ausbildung.
Die Ausbildung (5 Monate)
Fahrlehrer müssen eine zweistufige Ausbildung absolvieren. Die erste Stufe
besteht aus dem Besuch einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte. Die Ausbildung wird
immer in Ganztagskursen abgehalten. Die Lerninhalte sind unterteilt in Verkehrsverhalten,
Pädagogik, Technik, Recht, Umweltschutz und praktisches Fahren. Bereits im dritten
Monat findet übrigens die »Fahrprüfung« statt (mehr dazu unten), nach 5 Monaten
die Fachkundeprüfung.
Das Praktikum (4 1/2 Monate)
Der Bewerber bildet nach einer gewissen Eingewöhnungsphase eigenständig Fahrschüler
aus, gibt theoretischen Unterricht und fährt auch Prüfungen, und zwar in einer
so genannten Ausbildungsfahrschule; er wird dabei von einem besonders dafür geschulten,
erfahrenen Fahrlehrer betreut und angeleitet. Etwa in der Mitte und am Ende des
Praktikums muss er zu einem jeweils einwöchigen »Erfahrungsaustausch« in die Fahrlehrer-Ausbildungsstätte
zurück.
Die Abschlussprüfungen
Geprüft werden: Fahrpraxis: Hier muss der Bewerber zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug
vorschriftsmäßig, sicher und gewandt durch den Straßenverkehr bewegen kann (60 Minuten),
Fachkunde schriftlich: eine Klausur mit vier Aufgaben, die in Aufsatzform zu bearbeiten
sind, Fachkunde mündlich: eine Art Quiz, bei der vom Prüfungsausschuss alle möglichen
Wissensgebiete aus dem Fahrlehrerbereich abgefragt werden, Lehrprobe theoretisch:
Der Kandidat muss in seiner Ausbildungsfahrschule einen Unterricht halten, außer
seinen Schülern sitzen noch die Prüfer mit im Raum, Lehrprobe praktisch: Der angehende
Fahrlehrer gibt einem seiner Schüler eine Fahrstunde, während Mitglieder der Prüfungskommission
mitfahren. Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, kann ihn nach einem Monat wiederholen,
es sind aber nur zwei Wiederholungen pro Prüfungsteil erlaubt. Nach allen bestandenen
Prüfungen bekommt man den endgültigen Fahrlehrerschein und kann »richtig« anfangen.
Um sich mit einer Fahrschule selbstständig zu machen, braucht man noch weitere
Voraussetzungen (u.a. ein betriebswirtschaftliches Seminar und eine mindestens
zweijährige Zeit als hauptberuflicher Fahrlehrer im Angestelltenverhältnis). Was
kostet die Ausbildung? Obwohl es keine festgesetzen Preise gibt (genau wie in
der Fahrschulwelt), sollte man für den Kurs und die Praktikumsbesprechung etwa
6.000 EURO einkalkulieren, plus Prüfungs- und Nebenkosten von ca. 1.000 EURO.
Zum Bestehen der fahrpraktischen Prüfung empfiehlt sich noch eine zusätzliche
Anzahl von »Trainingsfahrten« mit einem routinierten Fahrlehrer-Ausbilder. Dazu
kommt -realistisch gerechnet- der Verdienstausfall während der 5monatigen Ausbildung,
sowie die eher geringe Entlohnung in der Ausbildungsfahrschule. Da es Fahrlehrer-Ausbildungsstätten
nicht wie Sand am Meer gibt, muss man oft auch noch die Unterkunft in einer anderen
Stadt finanzieren. Alles in allem eine Investition, die sicher sehr genau geplant
sein will.
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