Fahrlehrerausbildung

»Wie kann man eigentlich Fahrlehrer werden?«

Ausbildung - Prüfung - Praktikum - Abschlussprüfung.

Um es gleich vorweg zu sagen: Wer Fahrlehrer/Fahrlehrerin werden will, um mit scheinbar wenig Anstrengung viel Geld zu verdienen, sollte ab hier aufhören zu lesen. Die Wirtschaftskrise sorgt dafür, dass viele Familien den Gürtel enger schnallen — der Führerschein gehört nicht mehr zum Standard. Die Zeiten in der Fahrschulbranche sind, auch wegen des harten Wettbewerbs und der zurückgehenden Schülerzahlen, nicht besonders rosig. In manchen Städten scheint es mehr Fahrschulen als Bäckereien zu geben. Auch auf unregelmäßige und anstrenge Arbeitszeiten (Nachtfahrten!) sowie reichlich Stress muss man vorbereitet sein. Trotzdem kann der Fahrlehrerberuf natürlich noch Spaß machen.

Die Erlaubnis zur Ausbildung von Fahrschülern heißt »Fahrlehrerlaubnis«, und das Dokument dazu ist der Fahrlehrerschein. Ohne ihn läuft nichts. Der minimal-Fahrlehrerschein umfasst die Klasse BE, und darauf kann man anschließend noch die Fahrlehrerscheine der Klassen A (Krafträder), CE (Lkw) und DE (Busse) aufbauen.

Die Voraussetzungen

Für den Fahrlehrerschein der Klasse BE muss der Bewerber, spätestens bis zu seiner Abschlussprüfung, mindestens 22 Jahre alt sein, geistig, körperlich und fachlich geeignet sein; dazu wird normalerweise eine amtsärztliche Untersuchung verlangt. Die fachliche Eignung wird durch die Prüfungen nachgewiesen. Für den Fahrlehrerberuf muss man zuverlässig erscheinen; das bedeutet: keine groben Vorstrafen, möglichst keine Eintragungen in Flensburg. Man muss mindestens einen Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung in einem beliebigen anerkannten Lehrberuf besitzen, oder Abitur (dann auch ohne Berufsausbildung), die Führerscheine A, BE und CE besitzen (nicht auf Probe), über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen; d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre regelmäßig Fahrzeuge der Klasse B gefahren haben, innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein; danach »verfällt« die Ausbildung.

Die Ausbildung (5 Monate)

Fahrlehrer müssen eine zweistufige Ausbildung absolvieren. Die erste Stufe besteht aus dem Besuch einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte. Die Ausbildung wird immer in Ganztagskursen abgehalten. Die Lerninhalte sind unterteilt in Verkehrsverhalten, Pädagogik, Technik, Recht, Umweltschutz und praktisches Fahren. Bereits im dritten Monat findet übrigens die »Fahrprüfung« statt (mehr dazu unten), nach 5 Monaten die Fachkundeprüfung.

Das Praktikum (4 1/2 Monate)

Der Bewerber bildet nach einer gewissen Eingewöhnungsphase eigenständig Fahrschüler aus, gibt theoretischen Unterricht und fährt auch Prüfungen, und zwar in einer so genannten Ausbildungsfahrschule; er wird dabei von einem besonders dafür geschulten, erfahrenen Fahrlehrer betreut und angeleitet. Etwa in der Mitte und am Ende des Praktikums muss er zu einem jeweils einwöchigen »Erfahrungsaustausch« in die Fahrlehrer-Ausbildungsstätte zurück.

Die Abschlussprüfungen

Geprüft werden: Fahrpraxis: Hier muss der Bewerber zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug vorschriftsmäßig, sicher und gewandt durch den Straßenverkehr bewegen kann (60 Minuten), Fachkunde schriftlich: eine Klausur mit vier Aufgaben, die in Aufsatzform zu bearbeiten sind, Fachkunde mündlich: eine Art Quiz, bei der vom Prüfungsausschuss alle möglichen Wissensgebiete aus dem Fahrlehrerbereich abgefragt werden, Lehrprobe theoretisch: Der Kandidat muss in seiner Ausbildungsfahrschule einen Unterricht halten, außer seinen Schülern sitzen noch die Prüfer mit im Raum, Lehrprobe praktisch: Der angehende Fahrlehrer gibt einem seiner Schüler eine Fahrstunde, während Mitglieder der Prüfungskommission mitfahren. Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, kann ihn nach einem Monat wiederholen, es sind aber nur zwei Wiederholungen pro Prüfungsteil erlaubt. Nach allen bestandenen Prüfungen bekommt man den endgültigen Fahrlehrerschein und kann »richtig« anfangen. Um sich mit einer Fahrschule selbstständig zu machen, braucht man noch weitere Voraussetzungen (u.a. ein betriebswirtschaftliches Seminar und eine mindestens zweijährige Zeit als hauptberuflicher Fahrlehrer im Angestelltenverhältnis). Was kostet die Ausbildung? Obwohl es keine festgesetzen Preise gibt (genau wie in der Fahrschulwelt), sollte man für den Kurs und die Praktikumsbesprechung etwa 6.000 EURO einkalkulieren, plus Prüfungs- und Nebenkosten von ca. 1.000 EURO. Zum Bestehen der fahrpraktischen Prüfung empfiehlt sich noch eine zusätzliche Anzahl von »Trainingsfahrten« mit einem routinierten Fahrlehrer-Ausbilder. Dazu kommt -realistisch gerechnet- der Verdienstausfall während der 5monatigen Ausbildung, sowie die eher geringe Entlohnung in der Ausbildungsfahrschule. Da es Fahrlehrer-Ausbildungsstätten nicht wie Sand am Meer gibt, muss man oft auch noch die Unterkunft in einer anderen Stadt finanzieren. Alles in allem eine Investition, die sicher sehr genau geplant sein will.

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