Es gibt jede Menge Kennzeichen für Lkws. Einige davon haben nur Österreich
eine Bedeutung. Die Schilder sollen teils für einen vereinfachten grenzüberschreitenden
Verkehr sorgen und Kontrollen vereinfachen, teils benötigt man sie, um bestimmte
Fahrten durchführen zu dürfen oder Steuern zu sparen.
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Es handelt sich um ein geräuscharmes Fahrzeug.
§ 49 StVZO Abs. 3. |
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Es handelt sich um ein lärmarmes Fahrzeug und
unterliegt damit in Österreich nicht dem Nachtfahrverbot auf bestimmten Autobahnen
zwischen 22 und 6 Uhr. Schärfer als »G« (z.B. mit Motorgeräuschmessung bei Bergabfahrten;
Österreich erkennet »G« nicht an). |
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Schadstoffarm nach Euro-II-Norm; hat keine
gesetzliche oder bindende Wirkung, Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr.
Regelung nach CEMT = Konferenz der Europäischen Verkehrsminister. |
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Umweltgerecht; vereint »L« und »S«. (CEMT)
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Der Lkw fährt nur im sogenannten Kombi-Verkehr (Straße/Schiene oder Straße/Wasser)
zwischen der Be- und Entladestelle und dem nächstgelegenen Güterbahnhof bzw. Hafen.
Gilt für die gesamte Beförderungseinheit. (CEMT) |
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Ein genehmigungspflichtiger Abfalltransport
(andere als kennzeichnungspflichtige
Abfallstoffe) |
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Routen-Genehmigung (Österreich)
z.B. für Schwer- oder Spezialtransporte |
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Höheres zulässiges Gesamtgewicht (Österreich)
Fahrzeug ist für höhere Lasten
gebaut und zugelassen als die gesetzlichen Bestimmungen vorgeben, z.B. Auflastung
wegen unteilbarer Ladung |
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Eingeschränktes zulässiges Gesamtgewicht (Österreich)
Fahrzeug ist für niedrigere
Lasten gebaut und zugelassen als die gesetzlichen Bestimmungen vorgeben. Steuerrechtliche
Vorteile! |
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Für alle Kennzeichnungen müssen zusätzlich Kontrollausdrucke mitgeführt
werden.