Grünpfeilschild für Rechtsabbieger
»Muss man als Rechtsabbieger in jedem Fall anhalten oder darf man gleich abbiegen, wenn an einer Ampel ein grüner Pfeil hängt?«
Anhalten bei Rot ist vorgeschrieben.
Das steht in § 37 Abs. 2 StVO. Das Grünpfeilschild für Rechtsabbieger ist zwar eine feine Sache. Aber einfach so durchzufahren ist damit nicht gemeint!
Man muss bei Rot an der Haltlinie anhalten, und zwar einer nach dem anderen, dann den Querverkehr und die Fußgänger abschätzen und nur, wenn dabei keiner behindert oder gefährdet wird, rechts abbiegen.
Wenn die Ampel beim Heranfahren zufällig gerade Grün wird oder sowieso schon Grün ist, fällt das Anhalten natürlich weg. Ist ja Grün für alle.
Übrigens, mit dem STOP-Schild auf dem Foto hat das alles überhaupt nichts zu tun. Das STOP-Schild gilt ja nur, falls die Ampel einmal ausfällt (Stromausfall oder abgeschaltet).
Das Schild stammt ursprünglich aus der Straßenverkehrsordnung der DDR und wurde nach 1990 auch im Westen eingeführt. In der DDR bestand seinerzeit keine absolute Anhaltepflicht, heutzutage ist Anhalten aber »in Ost und West« vorgeschrieben, wenn die Ampel Rot zeigt.
Tipp: Rettet Euren Kofferraum! Früh und deutlich bremsen, denn hinter Euch fährt mal wieder einer, der bei diesem Thema in der Fahrschule gefehlt hat. Der fängt an zu hupen, gestikuliert wild rum und ärgert sich wahnsinnig, weil Ihr anhaltet. Er weiß es eben nicht besser.
Seit Februar 2009 beträgt das Bußgeld für Rechtsabbieger, die bei Rot mit Grünpfeilschild nicht anhalten, 70 Euro, außerdem gibt es drei Punkte in Flensburg.
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