Nebelscheinwerfer am Tag?
»Darf ich mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren, auch wenn es
nicht neblig ist, um besser gesehen zu werden?«
Nein. Nur, bei schlechten Sichtverhältnissen.
Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder
Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur
bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an.
Der Hintergrund: Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr
für den Gegenverkehr. Das erkennt man auch auf unserem Foto, wo es weder
schlechtes Wetter noch erhebliche Sichtbehinderungen gibt: In solchen Situationen
darf man zwar mit Abblendlicht, aber auf keinen Fall mit irgendwelcher Nebel-Beleuchtung
fahren. Sinnvoll sind Nebelscheinwerfer zum Beispiel hier:
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten
Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat
man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei
zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche
Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber
nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm
vom Fahrzeugumriss angebracht sind.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte
Wann dürfen Sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten?
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch
- Eis auf der Windschutzscheibe
- Regen
- Nebel oder Schneefall
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-005 / 3 Fehlerpunkte
Die Sicht ist erheblich behindert. Wann dürfen Sie Nebelscheinwerfer einschalten?
Bei Nebel
Bei Regen
Bei Schneefall
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