Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Fassung des Inkrafttretens vom 29.06.2011. Letzte Änderung durch: Siebtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 23. Juni 2011(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 32 S. 1213, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2011.


 
VI. Fahrerlaubnisregister
 Paragraf   Inhalt 
§ 48  Registerführung und Registerbehörden
§ 49  Zweckbestimmung der Register
§ 50  Inhalt der Fahrerlaubnisregister
§ 51  Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
§ 52  Übermittlung
§ 53  Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
§ 54  Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 55  Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 56  Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 57  Übermittlung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
§ 58  Auskunft über eigene Daten aus den Registern
§ 59  Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 60  Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
§ 61  Löschung der Daten
§ 62  Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
§ 63  Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
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