Verbandkasten mit sinnvollem Inhalt

Erste-Hilfe-Kasten

Seit 1998 gibt es den Pkw-Verbandkasten mit anderem Inhalt nach der neuen DIN-Norm 13164 und dem § 35h StVZO. Hauptsächliche Neuerung: die Rettungsdecke, damit Verletzte nicht unterkühlen (beispielsweise während der Schocklagerung). Diese Decke ist aus sehr dünner Thermofolie.

Was nun den Verkauf von Verbandkästen angeht, so dürfen die alten im Handel schon lange nicht mehr angeboten werden. Sie bekommen beim Kauf eines Verbandkastens also die aktuelle Version, so sollte es jedenfalls sein. Schauen Sie auf der Außenhülle nach oder fragen Sie den Verkäufer, ob die Rettungsdecke wirklich enthalten ist.

VerbandkastenEine Verpflichtung für Autofahrer, den vorhandenen Erste-Hilfe-Behälter zu ersetzen oder umzurüsten, gibt es jedoch (noch) nicht. Darüber wird aber beim Gesetzgeber bereits nachgedacht. Bitte schauen Sie aber sicherheitshalber mal nach, ob wenigstens die obligatorischen zwei Paar Einmalhandschuhe drin sind, denn die gehören schon seit einigen Jahren wirklich hinein. Wenn Sie die nicht haben, fahren Sie mit der Uralt-Version des Verbandkastens herum und riskieren ein Verwarnungsgeld.

Tipp: Freiwillig einen neuen Verbandkasten zu kaufen ist natürlich eine sinnvolle Sache, denn mal ehrlich: der alte aus dem Kofferraum kann doch schon sprechen, oder? Allerdings sollte man dann das Stück Ölkreide aus dem bisherigen Kasten »retten« und in den neuen legen, damit man im Falle eines Unfalls Reifenspuren markieren kann. Die Kreide ist nämlich in der neuen Version nicht mehr dabei.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.21-103 / 3 Fehlerpunkte

Wofür müssen Sie vor Antritt der Fahrt mit Ihrem Pkw sorgen?

Dass keine Gegenstände (z.B. Verbandkasten, Autoatlas, Fotoapparat) lose auf der hinteren Ablage liegen

Dass auch die Mitfahrer die vorhandenen Sicherheitsgurte anlegen können

Dass Sie nach hinten ausreichende Sicht haben