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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MIke07
17.07.2006, 11:06 Uhr

Was tun wenn eine FAHRSCHULE UNFÄHIG ist??? WICHITG!!!

Hab mal ne frage!

Mach seit 4 Monaten den Führerschein (ABCE) und hab auch schon den Theorietest hinter mir. Und seit 2 Monaten versuch ich schon die praktische Prüfung zu machn....aber die Fahrschule kommt mir nie engegen!!!!!!

Sie findet immer andere Ausreden....nicht meine Leistung (fahr seit 1 Monat schwarz) sondern weil die mit ihren Sachen nicht zusammen kommen!

Welchen Rechtsanspruch habe ich darauf??

Wenn ich zu einer anderen Fahrschule geh....gibts da irgendeine Klause? (Klagen)????

Bitte um schnelle Antwort! Danke!

Lg. mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.07.2006, 11:28 Uhr

zu: Was tun wenn eine FAHRSCHULE UNFÄHIG ist??? WICHITG!!!

» fahr seit 1 Monat schwarz «

oh... dann ist es gut möglich, daß es zu Deiner Prüfung noch länger dauert, als wenn die Fahrschule Deine Unterlagen aus Versehen verbrannt hätte. Und teurer.

» Wenn ich zu einer anderen Fahrschule geh....gibts da irgendeine Klause? (Klagen)???? «

Hast Du einen Vertrag unterschrieben, in dem Du ausschließt zu wechseln? Vermutlich nicht. Sonst kannst Du eigentlich so oft wechseln, wie Du willst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B

Der Radfahrer muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- am Ende des Radwegs anhält

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen