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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ingo
14.11.2008, 07:36 Uhr

theoretische Prüfung, Einspruch, Einsichtnahme?

Hallo Zusammen,
ich bin letzte Woche durch die theoretische Prüfung gefallen mit einem Punkt zuviel.
Die angeblichen falschen Antworten habe ich gesehen und zu Hause nochmal nachgeschlagen. Das Kreuz was ich gesetzt habe war aber doch richtig. Demnach habe ich die Prüfung bestanden. Jetzt sagt mein Fahrlehrer, dass ich keine Möglichkeit habe, meinen Bogen nochmal zu sehen, weil das nicht geht, ist das so, welche Möglichkeiten habe ich?
Danke und Gruß Ingo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.11.2008, 08:25 Uhr

zu: theoretische Prüfung, Einspruch, Einsichtnahme?

leiter des tüv/dekra anrufen, sachlage schildern, der sieht sich den bogen dann nochmal an.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

An der Haltlinie

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

- vorausschauend fahren