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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
asdf555
08.12.2008, 19:57 Uhr
Rotlicht - ja oder nein?
Hallo, folgender Fall:
Prüfungsfahrt, es steht ein Fahrstreifen innerhalb einer Baustelle zur Verfügung, je 2 km Stau in beide Richtungen, gelbe Markierungen, am Ende der Baustelle ist eine LZA (für beide Fahrtrichtungen) mit Fußgängerfurt.
FS hält an der roten Ampel an, beobachtet den Mitarbeiter (MA) der Signalbaufirma, wie dieser an der LZA arbeitet, Gegenverkehr hat auch rot.
MA hat ein elektronisches Gerät in der Hand, offensichtlich zur LZA-Steuerung.
MA winkt deutlich und fordert den FS zur Weiterfahrt auf. FS fährt, Prüfung wegen Rotlicht-Verstoß beendet.
Ich suche Argumente für und gegen die Entscheidung des Prüfers.
Kennt jemand die genaue rechtliche Stellung eines Mitarbeiters der Signalbaufirma?
Welchen Auftrag hat er von der Straßenverkehrsbehörde bekommen.
Man könnte argumentieren: Wenn er das Recht hat, die Ampel zu schalten, dann müsste er auch das Recht haben, seine Entscheidung wieder aufzuheben, egal ob er die Ampel mit Knopfdruck auf Grün schaltet oder auch durch Handzeichen.
Oder: Die Ampel war gar nicht rot aus verkehrsrechtlichen Gründen, sondern nur weil sie gewartet wurde und dieser Vorgang hat gar nichts mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung zu tun. (Ich weiss, das ist eine gewagte Aussage.)
M.M. hat der FS vernünftig gehandelt, weil ja nur ein Fahrstreifen zur Verfügung stand und er mindestens eine Grünphase lang den Gegenverker behindert hätte (s. o. je 2 km Stau).
Jegliche sonstige Behinderung, Gefährdung war nicht vorhanden.
Bin auf Eure Meinungen gespannt!
Georg_g
09.12.2008, 21:13 Uhr
zu: Rotlicht - ja oder nein?
§ 11 Abs. 3 StVO ist hier nicht einschlägig, weil es hier nicht um einen Verzicht auf seinen Vorrang aufgrund der Verkehrslage geht.
Mit der StVO wird man diesem Problem praktisch gar nicht beikommen können. Hat denn der Prüfer möglicherweise das Durchwinken des Arbeiters gar nicht gesehen? Falls er es gesehen hat, würde ich mich beim Prüfstellenleiter über diesen sturen Idioten beschweren. Vom Prüfer selbst hätte ich dann wissen wollen, wie lange man denn seiner Meinung nach hätte warten sollen.
Drummer
10.12.2008, 08:18 Uhr
zu: Rotlicht - ja oder nein?
Seltsam!
Wie hat der Prüfer denn seine Entscheidung begründet und was sagt sein Chef dazu?
Wir hatten hier vor einiger Zeit eine ähnliche Situation. Da bekam die LZAgesteuerte Kreuzung eine neue Ampelanlage und während die alte Anlage abgebaut wurde bzw die Neue aufgebaut und programmiert wurde, war eine Baustellenampel in Betrieb!
Wie hätte denn da Dein Prüfer reagiert? "Feuer auf erkanntes Ziel! Suchen Sie sich was aus! Ob Du wirklich richtig stehst, siehst Du wenn das Licht angeht!"
Blödsinn!
An einer normalen, festinstallierten LZA ist wohl klar, daß ich solange stehen bleibe, wie rot ist und wenn es Stunden dauert, aber an einer Ampel während der Installationsphase ....
Vielleicht sollte mal jemand die Badetemparatur des Mister 100% prüfen!
asdf555
10.12.2008, 09:33 Uhr
zu: Rotlicht - ja oder nein?
Der Prüfer und sein Vorgesetzter sagen einfach: Rot ist Rot, nur ein Polizeibeamter darf durchwinken.
Der P. hat stur auf die rote Ampel geschaut und den MA nicht gesehen (sagt er).
Winken wurde vom FS und FL bestätigt.
Die Ampelanlage an der Baustelle war schon aufgebaut, nur die Software wurde neu installiert.
Lt. Signalbauchef dauert das reine Update 98 Sekunden.
FS hat ca. 30 Sekunden bei rot gewartet, dann ist er auf Winken losgefahren.
Chef des Prüfers meint, man müsse bei Dauerrot mindestens 2 - 3 Ampeldurchläufe warten, bevor auch bei rot weitergefahren werden darf.
Georg_g
10.12.2008, 11:47 Uhr
zu: Rotlicht - ja oder nein?
»Chef des Prüfers meint, man müsse bei Dauerrot mindestens 2 - 3 Ampeldurchläufe warten, bevor auch bei rot weitergefahren werden darf.«
Das mag richtig sein und auch durch die Rechtsprechung so entschieden worden sein - allerdings nur in Fällen von Dauerrot, in denen kein Mitarbeiter die wartenden Fahrer zum Weiterfahren auffordert. Wenn also eine Ampel offenkundig defekt ist, dann erwartet die Rechtsprechung schon eine erhebliche Wartezeit, d.h. man darf nicht vorschnell einfach bei Rot losfahren.
Winkt ein Mitarbeiter - und zwar nicht irgendeiner, sondern genau jener, der die Ampel bedient - dann ist es aber logischerweise sinnlos, wenn man zwei bis drei Ampeldurchläufe warten soll, denn die finden ja erst mal gar nicht statt. Das Winken des Arbeiters kann ja wohl nur so zu verstehen sein, dass man *jetzt* losfahren soll, nicht erst ein paar Minuten später.
Du kannst den Prüfstellenleiter noch mal auf diesen Widerspruch hinweisen. Wenn er auf seinem Standpunkt beharrt, kannst du wohl gar nichts weiter unternehmen. Man könnte das Problem natürlich auch noch an übergeordneter Stelle zur Sprache bringen, dann wird das aber so lange dauern, dass es diesem Fahrschüler nichts mehr bringen wird.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte
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