Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
20.02.2005, 16:07 Uhr

Vorläufigen FS abholen

Hallo zusammen, habe grad schond ie Suchfunktion bemüht aber nix passendes gefunden sry. Also hab folgende Frage:
Ich habe Ende Januar meine praktische Prüfung bestanden und werde am 24.2 18 habe auch noch klasse A beschränkt beantragt aber damit warte ich noch (Wetterbedingt etc.) Also krieg ich ja nen vorläufigen und nun meien Frage *g wenn ich Donnerstag (24.2.) zum Strassenverkehrsamt gehe bekomm ich den dann direkt ausgestellt und darf den quasi mitnehmen? Am Telefon eminte man zwar die machend as dann sofort aber jemand anders hat mir den floh ins ohr gesetzt es könnte 2 wochend auern....! wisst ihr mehr?
ach und meinte ich in den knappen monat hab ichd as fahren wieder verlernt? hab praxis und theorie auf anhieb bestanden mit 18 fahrstunden.....
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank im vorraus......
bye

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
20.02.2005, 16:55 Uhr

zu: Vorläufigen FS abholen

"der führerschein ist meist schon vor der abgelegten prüfung fertig, also dürfte es kein problem sein hinzugehen und sich das ding abzuholen."

ja aber es ist ja ein vorläufiger......den werden die ja nicht gemacht haben denke ich mal hätte ja sien können dass ich mototrrad auch noch mache vor meinem geburtstag....und man sagte mir auch dass die vorher nichts an dem führerschein machen dürfen....daher aber so ein akt kann das ja nicht sein an dem nachmittag eben das ding auszustellen....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
20.02.2005, 18:58 Uhr

zu: Vorläufigen FS abholen

aber was genaueres weiss niemand? sind ja nur mutmaßungen bisher :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
20.02.2005, 19:04 Uhr

zu: Vorläufigen FS abholen

Den "Vorläufigen" kannst Du direkt mitnehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
20.02.2005, 20:31 Uhr

zu: Vorläufigen FS abholen

also bei einem kumpel von mir, war das nen ganz normaler... stnad halt nur klasse b drauf.. BE hat er dann nen paar wochen später gemacht und wieder nen neuen bekommen.. oder hab ich da was falsch mitbekommen..

achso.. bekommen hat er den direkt morgens an seinem 18. war wie bei dir, also prüpfung eher, dann abgeholt und nächste klaasse hinterher...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
20.02.2005, 20:38 Uhr

zu: Vorläufigen FS abholen

alles kalr danke, wenn das bei uns auch so ist muss ich mir anscheinend keine gedanken machen dass ich an meinem "großen tag" nicht sofort fahren darf :)
vielen dank!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt